Untermietsgenehmigung, welchen Unterlagen kann der Vermieter verlangen?

  • Ein freundliches Hallo in der Runde!

    Folgender Sachverhalt:

    Unser Haus hat einen neuen Besitzer und eine neue Verwaltung.
    Beim Alten Vermieter war eine Untervermietung ein Teil meiner Wohnung relativ problemlos.
    Ich musste nur den Namen nennen und eine Kopie vom Ausweis/Pass senden.
    Ein begründetes Interesse musste ich nie nachweisen, wäre aber kein Problem für mich.
    Im Grunde alles auch nachvollziehbar.

    Bei der neuen Hausverwaltung sind die Hürden wesentlich höher.

    Es werden folgende Unterlagen erwartet:

    vom Untermieter

    - Personalausweis
    - Schufa-Auskunft
    - Einkommensnachweis

    sonstiges

    - Kopie des unterschriebenen Untermietvertrages


    Ich gehe mal davon aus, dass Schufa-Auskunft und Einkommensnachweis des Untermieters eindeutig keine Bedingung für eine Untermietsgenehmigung sein können, da ich ja das Risiko eingehe und mich entsprechend mit einer Kaution absichere und z.B. EU-Bürger, die sich nicht schon immer in Deutschland aufgehalten haben, gar nicht von der Schufa erfasst sind.

    Einzige offene Frage, zu der ich bisher auch nicht richtig finden konnte ist, muss ich meinem Vermieter eine Kopie des Untermietsvertrages überlassen.

    Ich bin über jeden sinnvollen Hinweis dankbar!

  • § 553 BGB Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte

    (1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.

    (2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.

    (3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

    Relevant für den Vermieter ist lediglich der unterstrichene Teil.

    Sie können die Erlaubnis verlangen. Die Gründe einer Verweigerung des Vermieters muß er schon selbst beibringen.

    Auch Unterlagen müssen Sie ihm nicht liefern, da zwischen Ihrem Untermieter und Ihrem Vermieter keinerlei Vertragsverhältnis besteht.

    4 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (11. April 2014 um 17:40)

  • Relevant für den Vermieter ist lediglich der unterstrichene Teil.

    Sie können die Erlaubnis verlangen. Die Gründe einer Verweigerung des Vermieters muß er schon selbst beibringen.

    Auch Unterlagen müssen Sie ihm nicht liefern, da zwischen Ihrem Untermieter und Ihrem Vermieter keinerlei Vertragsverhältnis besteht.

    Okay verstehe…, danke!

  • Ich würde die HV einfach fragen auf welche Rechtsgrundlage sie sich beziehen um diese Unterlagen zu verlangen.

    Zitat

    Einzige offene Frage, zu der ich bisher auch nicht richtig finden konnte ist, muss ich meinem Vermieter eine Kopie des Untermietsvertrages überlassen.

    Nein, denn das Mietverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Untermieter geht die HV schlicht nichts an.

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