Erstbezug einer geerbeten Wohnung? Was muss vom vermieter gemacht werden?

  • Hallo, meine Freundin und ich wollen in unsere erste gemeinsame Wohnung ziehen, und haben nun eine geeignete Wohnung gefunden.

    Es handelt sich um die Wohnung der Großmutter des Vermiters. Aufteilung und Ausstattung sind soweit ok und sagen uns zu.

    Auf die Frage, ob der versiffte Teppich und die durchaus abgenutzen Wänden neugemacht werden, sagte der Vermieter nur, dass er nicht erneuern würde, und sowohl Boden als auch Wände gestaltung dem zukünftigen Mieter übelassen sind.

    Ist das ok? Ich meine klar, ich kann da jetzt bei der m² zahl knappe 600€ in neue Bodenbeläge stecken, aber ich sehe nicht ein, dass ich mit meinem Geld den Wert des Mietobjekt erheblich steigere.

    Habe ich eine Chance, dass der Vermieter einen neuen Belag legen muss?
    Wände streichen sehe ich ja noch ein.... aber 80m² Boden???

    Vielen Dank

  • Habe ich eine Chance, dass der Vermieter einen neuen Belag legen muss?


    Wenn er das nicht will, natürlich nicht! Du musst es ja auch nicht mieten ...

  • Zitat

    und sowohl Boden als auch Wände gestaltung dem zukünftigen Mieter übelassen sind.


    Und wenn ihr einen neuen Boden verlegt, solltet ihr schriftlich vereinbaren, dass der bei Auszug irgendwann liegen bleiben kann, damit ihr den nicht entsorgen müsst.

    Und noch ein Tipp. Schaut nach, ob der TEBO vollflächig oder nur mit Doppelklebeband verklebt wurde. Bei vollflächiger Verklebung solltet ihr die Finger von der Wohnung lassen.

  • Bei vollflächiger Verklebung solltet ihr die Finger von der Wohnung lassen.

    Was ist denn schlimm wenn er vollständig verklebt ist?

    Der Vermieter meinte, das der TEBO direkt auf dem Estrich liegt und man könne das Lamit oder ähnliches ja direkt darauf legen, so spart man sich trittschalldaämmung und dampfsperre...

    Also würden wir den Teppich darunter lassen.


  • Der Vermieter meinte, das der TEBO direkt auf dem Estrich liegt und man könne das Lamit oder ähnliches ja direkt darauf legen, so spart man sich trittschalldaämmung und dampfsperre...

    Ist dieser Mann wahnsinnig? Zeigen Sie Ihren Vermieter einen Vogel.

    Laminat darf man nie auf einen Teppichboden legen!!!!
    Das modert früher oder später. Da gibt es gesonderte Tritt- und Dampfsperen. Beim Kauf des Laminates nachfragen.

    Ansonsten bleibt ihnen nur übrig, die Wohnung nicht zu mieten.

    .

  • Zitat

    Was ist denn schlimm wenn er vollständig verklebt ist?


    Weil der TEBO völlig entfernt werden muss, wenn ein neuer Belag (Laminat, TEBO) verlegt werden soll. Und Kleberreste vom alten Belag vom Estrich entfernen ist was für jemanden der Vater und Mutter erschlagen hat, also Strafe.

    Und zu dem was Kolinum geschrieben hat, ein weiterer Grund. Laminat, das auf Teppichboden verlegt wird, wandert in Florrichtung und führt dazu dass Spalten entstehen.

    Aber bitte, macht, was ihr wollt. Ich muss mir die Pfuscharbeit ja nicht ansehen und damit leben.

  • Auf die Frage, ob der versiffte Teppich und die durchaus abgenutzen Wänden neugemacht werden, sagte der Vermieter nur, dass er nicht erneuern würde, und sowohl Boden als auch Wände gestaltung dem zukünftigen Mieter übelassen sind.
    Ist das ok?


    Aus Sicht des VM ja...:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!