Mietforderungen der Ex-Partnerin nach meinem Auszug

  • Hallo, nachdem ich hier schon eine Weile still und interessiert mitlese, habe ich eine Frage an euch...

    August 2013 bin ich mit meiner damaligen Verlobten in eine gemeinsame Wohnung gezogen (wir beide standen gleichberechtigt im Mietvertrag). Seit September 2013 mache ich eine Ausbildung, meine Ex-Partnerin ist die komplette Zeit in einem festen Arbeitsverhältnis. Da mein geringer Verdienst gerade so ausreichte, um meine Versicherungen, den gemeinsamen TV-Zugang und mit dem restlichen Geld u.a. Lebensmittel oder das ein oder andere gemeinsame Erlebnis zu zahlen, vereinbarten wir mündlich, dass meine Ex-Partner die komplette Miete zahlt.
    Leider endete ziemlich genau zum 01.01.2014 die Beziehung und ich zog Februar 2014 in eine eigene Wohnung. Ab diesem Datum bin ich auch einstimmig und schriftlich aus dem Mietvertrag entlassen worden (also Zustimmung von ihr, dem Vermieter und mir). Sie wohnt mit neuem Mietvertrag in selbiger Wohnung als Alleinmieterin.

    Durch Alleinbezug meiner neuen (so billig wie möglilchen) Wohnung (Wohnen bei meiner Familie ist keine Option) musste ich in allen Belangen den Gürtel noch enger schnallen, um überhaupt mit meinem Ausbildungsgeld überleben zu können.
    Nun habe ich einen Brief von ihr erhalten, in dem sie mich auffordert, knapp 1.400€ an Sie zu überweisen - für 5 Monate 50% Miete, Rechtsschutzvers., Hausratvers., Energieversorger und Internet.

    Finanzielle Rücklagen habe ich aufgrund meines geringen Verdienstes nicht. Dem fällt leider auch meine Tochter zum Opfer, da ich ihr (bzw. ihrer Mutter) derzeit leider keine Alimente zahlen kann. Einen Antrag auf einen Zweitjob hat meine Ausbildungsstätte abgelehnt.

    Ich will mich vor keiner Zahlung drücken, schon gar nicht vor der zu meiner geliebten Tochter!
    Dennoch würde es mich interessieren, ob mich meine Ex-Partnerin zur o.g. Zahlung verpflichten kann.

    Vielen Dank schon einmal für eventuelle Antworten/Ratschläge/whatever im Voraus!

  • Nun habe ich einen Brief von ihr erhalten, in dem sie mich auffordert, knapp 1.400€ an Sie zu überweisen - für 5 Monate 50% Miete, Rechtsschutzvers., Hausratvers., Energieversorger und Internet.
    [...] Dennoch würde es mich interessieren, ob mich meine Ex-Partnerin zur o.g. Zahlung verpflichten kann.


    Das hat wohl etwas mit Euren damaligen Verabredungen bzgl. Eurer damaligen Lebensgemeinschaft zu tun. Das wird Dir hier keiner beantworten können, ob und wie Ihr Euch damals die Miete und sonstige Lebenshaltungskosten aufgeteilt habt und ob und wer von Euch Euren Absprachen nachgekommen ist oder nicht.

    Ob also Deine Ex nun Nachforderungen zu recht oder zu unrecht an Dich stellt, wirst nur Du am besten beurteilen können. Wenn Du es Ihr schuldest, schuldest Du es ihr. Ob Du Deine Schulden begleichen kannst oder nicht, ist dann ein anderes Thema und noch weiter vom Mietrecht entfernt ...

    Tut mir leid.

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