Terrassentür defekt - Terrasse nur eingeschränkt nutzbar

  • Hallo liebes Forum...

    Sicher habe ich google schon befragt und einige Beiträge grün Thema gefunden. Schlau bin ich jedoch nicht daraus geworden. Aber zum thema:

    Seit gut drei Wochen ist das betreten der Terrasse durch die terrassentür nicht mehr möglich. Der schließmechanismus ist defekt. Hausmeister und Verwaltung wurden informiert. Handwerker waren vor Ort und kamen zu dem Schluss: es muss eine neue Tür her (Sonderanfertigungen), diese muss von der Verwaltung genehmigt werden und angefertigt werden. Das kann 8-10 Wochen dauern. Nun ist die Tür ohne griff verschlossen. Um die Terrasse nutzen zu können müsste man immer ums Haus laufen.

    Nun zur Frage: ist eine mietminderung hier gerechtfertigt und wenn ja in welcher Höhe?

    Ich danke im voraus.
    Gruß DerAhnungslose

  • Ob und in welcher Höhe eine Mietminderung in diesem Fall durch Sie vorgenommen wird, entscheiden Sie allein.
    Im Internet finden Sie dazu hunderte von Urteilen.

  • Da die (defekte) Terassentür bei Mietbeginn bereits vorhanden war, kann ihre Instandsetzung keine Grundlage für eine Mieterhöhung darstellen. Im Gegenteil: Gem. § 535 BGB obliegt es dem VM, auf seine Kosten für die ordnungsgemässe Funktion (d.h. Instandhaltung der Mietsache) zu sorgen (der Preis hierfür spielt überhaupt keine Geige).

  • Sorry ich hab mich unverständlich ausgedrückt. Also wohnen schon drei jahre hier und dir Tür ist seit drei Wochen defekt. Nun steht die Terrasse nicht explizit im Mietvertrag. Bei der Mieterhöhung im vergangenen Jahr wurde sie aber in den merkmalgruppen für ab- und Zuschläge mit aufgeführt.

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