Vermieter verkauft Haus ohne uns darüber zu informieren

  • Hallo,
    ich wende mich nun an euch und hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen.
    Mein Mann, mein Sohn und ich bewohnen eine 4 Zimmer Wohnung, mit Garten, EG,
    in einem Reimittelhaus. Unsere Vermieterin und Eigentümerin des Hauses wohnt
    eine Etage über uns, unter dem Dach. Das Haus ist auf zwei Familien ausgerichtet
    (Treppenhaus,seperate Wohnungseingänge,...).
    Nun erhielten wir gestern den Anruf unserer Schwägerin mit dem Hinweis, auf einer bestimmten
    Immobilienseite nachzuschauen, weil dort das Haus zum Verkauf angeboten wird.
    Und in der Tat, stellte die Freundin unserer Vermieterin, die Immobilienmaklerin ist,
    das Haus ins Netz, ohne dass wir als Mieter darüber informiert wurden.
    Das Haus wird dort als Einfamilienhaus beworben, ohne den Hinweis, das die unterste
    Wohnung vermietet wird. Zudem waren wir sehr entsetzt, als wir sahen, dass heimlich Bilder
    vom Grundstück geschossen wurden, die mich bei der Gartenarbeit und unser Auto mit kompletten
    Kennzeichen zeigen.... Wir haben nun den kompletten Inhalt des Angebotes abfotografiert
    und werden nun ein Gespräch mit ihr suchen. Die Bilder müssen auf jeden Fall entfernt werden, schon
    allein dadurch macht sie sich strafbar. Leider ist unsere Vermieterin momentan nicht im Haus, aber
    wir wollten uns vorab darüber informieren, welche Rechte wir als Mieter haben.
    Darf unsere Vermieterin auf diese Weise vorgehen?

    Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von Asaglia (5. April 2014 um 15:40)

  • Für eine Veräußerung der Immobilie müssen die Mieter nicht informiert werden. Warum auch. Durch eine Veräußerung wird das Mietverhältnis nicht tangiert.

  • Zitat

    Die Bilder müssen auf jeden Fall entfernt werden, schon allein dadurch macht sie sich strafbar.


    Da gibt es von mir nur einen Kommentar: Lächerlich, wohl zu oft die falschen Sender gesehen, oder die falschen Zeitungen gelesen?

    Zitat

    ohne dass wir als Mieter darüber informiert wurden.


    Noch lächerlicher.

    Zitat

    welche Rechte wir als Mieter haben.


    Das Recht, den Vermieter mit seinem Haus machen zu lassen, was ihm gefällt.

    Zitat

    Darf unsere Vermieterin auf diese Weise vorgehen?


    Ja!

  • Nachtrag:

    Bei dieser Mietsituation, Vermieter und nur ein Mieter im Haus, kann das Mietverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer um 3 Monate verlängerten Frist gekündigt werden. Das sollte man als Mieter unbedingt wissen. Sollte der Mietvertrag aber ein Zeitmietvertrag sein, oder aber ein Kündigungsausschluss bestehen, dann hat das natürlich Vorrang.

  • Darf unsere Vermieterin auf diese Weise vorgehen?


    Das mit dem lesbaren KFZ-Kennzeichen finde ich nicht soo toll; ebenso nicht, wenn man Dein Gesicht erkennen kann.
    Als Rache kannste ja dann ihr und evtl. Kaufinteressenten die Besichtigungsmöglichkeiten er"leichtern"...:o

  • Wenn Ihnen vertraglich oder gesetzlich kein Vorkaufsrecht zusteht, muß der Vermieter Sie nicht informieren.

    Zitat

    welche Rechte wir als Mieter haben

    Die vertraglich vereinbarten bzw. gesetzlich geregelten.

    Eine gesetzliche Regelung lautet "Kauf bricht nicht Miete". Nachzulesen im BGB § 566. Das ist die zu Gunsten des Mieters.

    Die zu Gunsten des Vermieters lautet:

    § 573a
    Erleichterte Kündigung des Vermieters

    (1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

    Also den Ball schön flach halten.

    Zitat

    Zudem waren wir sehr entsetzt, als wir sahen, dass heimlich Bilder
    vom Grundstück geschossen wurden, die mich bei der Gartenarbeit und unser Auto mit kompletten
    Kennzeichen zeigen....

    Haben Sie das Grundstück mit gemietet? Wenn nicht darf der Vermieter so viele Bilder davon machen wie er will.

    Sie können ihn bestenfalls bitten das Kfz-Kennzeichen unkenntlich zu machen und Bilder mit Ihrer Person nicht zu veröffentlichen.

  • Wenn Person A auf einem Bild erkennbar ist, so ist die Veröffentlichung des Bildes ohne Zustimmung von A eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von A (Recht am eigenen Bild). In dem Fall kann sicherlich verlangt werden, dass die Erkennbarkeit der Person A vermieden wird. Die Erkennbarkeit ist übrigens nicht nur definiert durch Sichtbar- und Erkennbarkeit des Gesichts!

    (Ausnahmen gibt es z.B. bei berühmten Leuten oder bei Gruppenaufnahmen auf öffentlichen Veranstaltungen.)

    Auch ein veröffentlichtes KfZ-Nummernschild kann - je nach Kontext - zu einer Persönlichkeitsrechts- oder Datenschutzverletzung führen. Daher sollte jeder, der solche Bilder veröffentlicht, sicherheitshalber das Kennzeichen wegretouchieren. Das macht sogar Street View ...

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