Hallo,
vor kurzem ist mein Mitbewohner aus unserer WG ausgezogen. Es hat aber noch keine Wohnungsübergabe stattgefunden, da er sein Zimmer noch nicht renoviert hat. Da ich die Wohnung jetzt gerne alleine bewohnen möchte, habe ich mit meinem Vermieter telefoniert. Er sagte mir das die Übergabe mit meinem EX-Mitbewohner in den nächsten Tage stattfinden wird und er (der Vermieter) dann einem Maler in die Wohnung lässt. Da ich grad aufgrund eines Studienpraktikums nicht in der Stadt bin, soll dies praktisch ohne meine Anwesenheit stattfinden, was mir überhaupt nicht recht ist.
Meine Frage wäre nun, darf mein Vermieter ohne meine Anwesenheit bzw. die Anwesenheit meines EX-Mitbewohners in die von mir im Moment noch nur zum Teil angemietete Wohnung, bzw. sogar dritte wie z.B. Maler und Reinigungskräfte Einlass gewären?
Auflösung einer Wohngemeinschaft
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Flip -
27. Juli 2010 um 08:59 -
Erledigt
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So lange Vermieter und Handwerker nicht Ihr Zimmer betreten, dürften Sie keine Handhabe besitzen, sich gegen die Renovierung zu wehren. Aber warum renovieren Sie nicht selbst das Zimmer nach Ihrer Rückkehr, Sie wollen doch die ganze Wohnung alleine haben?
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Vielen Dank für die schnelle Antwort,
würde das Zimmer schon selber renovieren. Aber der Vermieter will das Mietverhältniss mit meinen Mitbewohner abschließen und ich weis nicht ob er so einen Deal eingeht. Werd dann noch mal mit meinem Vermieter telefonieren. -
Hallo,
hab mal wieder Stress mit dem Vermieter. In meinem Mietvertrag steht, das ich in Gbr mit meinem Mitbewohner in die Wohnung gezogen bin. Nun ist mein Mitbewohner ausgezogen und ich will die Wohnung komplett übernehmen. Da der Teppich in dem Zimmer meines Ex-Mitbewohners total versaut ist, wollte mein Vermieter diesen reinigen lassen, was ihm aber nicht gelungen ist. Da der Vermieter keine ordentliche Übergabe mit meinem Mitbewohner gemacht hat und jetzt gemerkt hat das der Teppich ersetzt werden muss, ist er jetzt der Meinung das ich da ich in Gbr in der WG gewohnt habe, für den Ersatz aufkommen soll. Ist das rechtens oder bin ich jetzt der Blöde der das zahlen muss? Muss man um eine Gbr zu gründen nicht einen speziellen Vertrag unterzeichnen, oder reicht es wirklich das dies mit im Mietvertrag erfasst ist? -
Hallo Flip,
"hab mal wieder Stress mit dem Vermieter."
Aha..."In meinem Mietvertrag steht, das ich in Gbr mit meinem Mitbewohner in die Wohnung gezogen bin."
Jeder, ausser Berny, weiss, was "Gbr" ist..." das der Teppich ersetzt werden muss, ist er jetzt der Meinung das ich da ich in Gbr in der WG gewohnt habe, für den Ersatz aufkommen soll."
Jeder der Mietvertrags-Mitunterzeichner ist für Forderungen des Vermieters in voller höhe haftbar. -
Es ist aber so, das jeder einen seperaten Mietvertrag über seine angemieteten Räume bzw. qm abgeschlossen hat. Es existiert also kein gemeinsamer Mietvertrag...
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Es ist aber so, das jeder einen seperaten Mietvertrag über seine angemieteten Räume bzw. qm abgeschlossen hat. Es existiert also kein gemeinsamer Mietvertrag...
Ein anderer MV geht Dich nichts an.
Wenn Du diesen Raum auch mieten möchtest: Neuer MV hierüber und zusehen, dass die Mietsache in einem akzeptablen Zustand Dir übergeben wird (Übergabeprotokoll!). -
Das Problem ist ja aber das ich in meinem MV unterschrieben habe das ich in einer Gbr ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in die Wohnung eingezogen bin. Bei einer Gbr haftet der eine für den anderen. Deshalb wollte ich ja wissen ob das mit der Gbr überhaupt so einfach geht ohne einen richtigen Vertrag, also wenn das wie in meinem Fall nur im Mietvertrag beigefügt ist?
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"... das ich in meinem MV unterschrieben habe das ich in einer Gbr ( Gesellschaft bürgerlichen Rechts) in die Wohnung eingezogen bin."
Aha, GbR ist verständlicher...
Hat der andere denn mitunterschrieben?""Bei einer Gbr haftet der eine für den anderen. Deshalb wollte ich ja wissen ob das mit der Gbr überhaupt so einfach geht ohne einen richtigen Vertrag,"
Also kein interner Vertrag?"also wenn das wie in meinem Fall nur im Mietvertrag beigefügt ist?"
Ähem, was heisst "beigefügt"? -
Im MV steht:
Herr ... zieht mit Herrn ... als GbR in die Wohnung. Dies steht in beiden Mietverträgen. Außerdem ist im Anhang zum Mietvertrag erfasst, das die GbR aufgelöst wird wenn einer den Mietvertrag kündigt und der Mietvertrag aufgehoben wird, (sozusagen müsste ich auch ausziehen) außer es gibt einen Nachmieter ( der ja ich bin, da ich die komplette Wohnung übernehme). Das ist auch schon lange so abgeklärt mit dem Vermieter. Einen anderer Vertrag über eine GbR existiert nicht. -
Im MV steht:
Herr ... zieht mit Herrn ... als GbR in die Wohnung. Dies steht in beiden Mietverträgen. Außerdem ist im Anhang zum Mietvertrag erfasst, das die GbR aufgelöst wird wenn einer den Mietvertrag kündigt und der Mietvertrag aufgehoben wird, (sozusagen müsste ich auch ausziehen) außer es gibt einen Nachmieter ( der ja ich bin, da ich die komplette Wohnung übernehme). Das ist auch schon lange so abgeklärt mit dem Vermieter. Einen anderer Vertrag über eine GbR existiert nicht.
Sorry, mit solchen Konstrukten kenne ich mich nicht aus. Hier wäre Konsultation eines auf allg. Vertragsrecht spezialisierten RA (der kostet garantiert mehr als ein popeliger Teppich...) angebracht, falls eine gütliche Einigung mit dem VM nicht möglich ist.
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