Einbruch / Schlüssel

  • Hallo liebes Mietrecht-Hilfe-Team,

    ich benötige einen Rat:

    Bei mir wurde vorgestern eingebrochen. Dabei wurden neben einigen Wertsachen auch mein Schlüsselbund inkl. Haustür- und Kellerschlüssel geklaut. Daraufhin habe ich das Schloss an meiner Wohnungstür selbst ausgetauscht. Die Hausverwaltung will nun logischerweise auch die Schlösser am Wohnhaus und dem Keller austauschen - und mir in Rechnung stellen. Die Frage ist nun, ob ich dafür haftbar gemacht werden kann oder ob hierfür der Vermieter aufkommen muss?

    Die Fakten:

    - der Einbruch geschah tagsüber. Die Haustür (alte Flügeltür im Altbau) war verschlossen, ließ sich durch das Lösen der Decken- und Fußboden-Bolzen des Flügels jedoch ohne Schäden und ohne Lärm aufdrücken. Das ist ein generelles Problem bei Altbau-Flügeltüren, wie mir die Polizei dann erzählt (war mir bislang unbekannt).
    - die KriPo vor Ort sprach von "schwerem Diebstahl".
    - ich war während des Einbruchs zuhause, habe aber geschlafen und nichts mitbekommen (lag mit hohem Fieber bei geschlossener Tür im Schlafzimmer).
    - ich habe keine Hausratversicherung und Rechtsschutzversicherung.
    - ich habe eine Haftpflichtversicherung, die Schlüsselverlust abdeckt.

    Fraglich ist mir nun, wie ich am besten vorgehen sollte. Aus diesem Präzedenzfall des Amtsgericht Berlin-Spandau geht hervor, dass der Mieter nach Diebstahl keine Schlüsselkosten übernehmen muss, da er nicht fahrlässig gehandelt hat. Gilt das auch für meinen Fall, wenn der Schlüssel aus der eigenen Wohnung entwendet wird? Oder würde auch meine Haftpflichtversicherung greifen, so dass ich mir eventuelle Gerichtsverfahren sparen kann?

    Bin gerade etwas überfragt - und dankbar für jede Hilfe.

    Viele Grüße

    BlockH31

    Einmal editiert, zuletzt von BlockH31 (4. April 2014 um 14:21)

  • Hallo liebes Mietrecht-Hilfe-Team,


    Hallo! Keine Ahnung, ob hier auch welche davon mitschreiben. Ich gehöre nicht dazu. :)

    Aus diesem Präzedenzfall des Amtsgericht Berlin-Spandau geht hervor, dass der Mieter nach Diebstahl keine Schlüsselkosten übernehmen muss, da er nicht fahrlässig gehandelt hat. Gilt das auch für meinen Fall, wenn der Schlüssel aus der eigenen Wohnung entwendet wird?


    Das wird Dir am sichersten nur ein Fachanwalt beantworten können, welche Aussichten da bestehen.

    Oder würde auch meine Haftpflichtversicherung greifen, so dass ich mir eventuelle Gerichtsverfahren sparen kann?


    Das widerum wird Deine Haftpflichtversicherung am besten wissen. Damit sie es ggf. überhaupt übernehmen kann, musst Du es ihr ja eh melden (zeitnah!). Die Konstellation, dass Du bezahlen musst und Deine Haftpflicht das dann aber nicht übernehmen muss, kann ich mir in diesem Fall nur schwer vorstellen.

  • Hallo BlockH31,

    "Hallo liebes Mietrecht-Hilfe-Team"
    - Hier gibt es kein Team in dem Sinne, lediglich Etwasmehrwissende.

    "Bei mir wurde vorgestern eingebrochen. Dabei wurden neben einigen Wertsachen auch mein Schlüsselbund inkl. Haustür- und Kellerschlüssel geklaut."
    - Bitte kontaktiere Deine Haftpflichtversicherung, welche hoffentlich auch Mietsachschäden reguliert. Und überlege genau, ob Deine Wohnungstür innen abgesperrt oder sonstwie gesichert war.

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