Hallo,
folgendes Problem:
Ich ziehe zum 30.09. aus meiner Wohnung aus.
Mein Vermieter hat mir telefonisch zugesichert, am 15.10. den Überweisungsauftrag für die Rückzahlung der Kaution an die Bank zu übergeben.
Wenn ich dies nun schriftlich hätte, könnte ich dann, wenn die Rückzahlung nach wie vor auf sich warten lässt, dagegen klagen o.ä.?
Denn eigentlich hätte er ja mehr Zeit, um mir die Kaution zurückzuzahlen (hab irgendwo etwas von 6 Monaten gelesen oder bis zur nächsten NK-Abrechnung), aber andererseits hätte er mir schriftlich zugesichert, das sie bis zum 15.10. überwiesen worden ist.
Was "gewichtet" nun mehr? Das Schriftstück mit dem er mir die Rückzahlung zusichert, oder sein Recht auf das Einbehalten der Kaution bis zum Tag X?