Abluft in Appartment

  • Hallo Mietrecht-Hilfe Community,

    ich lebe in einem ca. 37 qm² großen 1- Zimmer Apartment. Im Zimmer habe ich Fenster,
    in Flur (mit Kochnische) und Badezimmer, befinden sich keine Fenster, dafür aber eine Art
    Luftabzug. Das Problem das ich habe, ist dass beide Abzüge kaum Luft ziehen.

    Der im Bad ist sogar komplett zu mit einem Fusselstaubgemisch, was an den Seiten herauskommt. Ich hatte einmal kurz
    den Hausmeister im vergangenen Jahr da und hab ihn kurz darauf angesprochen, der nur meinte, dass
    die da nichts machen. Jetzt meine Frage an euch:

    1. Habe ich Recht darauf, dass die Ablauf anlagen GUT luft ziehen? Ich meine Sie funktionieren ja, allerdings nicht
    stark genug um eine Wirkung zu bemerken.

    Ich kann auch gerne Fotos der beiden Lüfter anfügen, damit man sich besser ein Bild machen kann.

    Danke im vorraus für angebotene Hilfe.

    Falls ihr mehr Informationen benötigt um mir eine Antwort zu geben reiche ich
    die aufjedenfall nach.

    Grüße

    smash

  • smashbob:

    "Das Problem das ich habe, ist dass beide Abzüge kaum Luft ziehen.
    Der im Bad ist sogar komplett zu mit einem Fusselstaubgemisch, was an den Seiten herauskommt."
    - Das ist ja entsetzlich!!
    Ich würde sie keinesfalls reinigen, sondern heute noch zum nächstmöglichen Termin kündigen; das wäre dann zum 30.06.2014.

  • Das Problem das ich habe, ist dass beide Abzüge kaum Luft ziehen.

    Der im Bad ist sogar komplett zu mit einem Fusselstaubgemisch, was an den Seiten herauskommt.


    Wenn Du Dich da selbst nicht rantraust, dann melde das schriftlich als Mangel an den Vermieter (nicht Hausmeister).

    Ob und wieviel besser die Lüfter dann lüften, steht in den Sternen. Aber auch Lüfter gehören gewartet (gereinigt).


  • - Das ist ja entsetzlich!! Ich würde sie keinesfalls reinigen, sondern heute noch zum nächstmöglichen Termin kündigen; das wäre dann zum 30.06.2014.

    Kann auch nicht richtig funktionieren, weil sie verdreckt sind. Dann putzen Sie das gefälligst mal.
    Ist hier ein Kindergarten?

    Erstmal Hallo an die beiden gefrusteten Forums Sherrifs :D Seid ihr schonmal darauf gekommen, dass ich die, Verschmutzung als Beweis der Abnutzung dem Vermieter zeigen wollte? Es macht halt ganz gut deutlich, dass die Geräte schon lange nicht mehr gewartet wurden. Dazu kommt, dass ja nur einer von 3 Abluftanlagen mit diesem Siff zu is. Die anderen ziehen trotzdem nicht. Man man man, hauptsache nicht mal ansatzweise auf die gestellte Frage eingehen aber rumpöbeln..

    Wenn Du Dich da selbst nicht rantraust, dann melde das schriftlich als Mangel an den Vermieter (nicht Hausmeister).

    Ob und wieviel besser die Lüfter dann lüften, steht in den Sternen. Aber auch Lüfter gehören gewartet (gereinigt).

    Hallo Ajax,

    danke für deine Antwort. Ran trauen würde ich mich wie gesagt schon, überlege aber halt, ob ein zugesiffter Lüfter nicht überzeugender als austauschbedürftig rüber kommt, als ein komplett gereinigter. Dass es nur am Siff liegt, bezweifle ich wie gesagt, da die anderen beiden sauberen auch nichts an Luft ziehen. Aber die Idee das ganze schriftlich diesmal dem Vermieter zu unterbreiten finde ich ganz gut. Die Lüfter zu reinigen gehört aber so wie ich
    dich verstanden habe zu meinen Aufgaben ja?

    Grüße

    smash

  • Die Lüfter zu reinigen gehört aber so wie ich
    dich verstanden habe zu meinen Aufgaben ja?


    Jain.

    Grundsätzlich sind das ja elektrische Ausstattungen der gemieteten Wohnung, für die der Vermieter zuständig ist.

    Selbstverständlich kannst Du die Dinger aber mal vom gröbsten Dreck befreien, wenn man da leicht herankommt. Um den derzeitigen Zustand vor der Reinigung zu dokumentieren würde ja auch ein Foto und/oder ein Zeuge reichen.

    Andererseits hat aber nicht jeder Lüfter unbedingt ein einfach so abnehmbares Gitter, um eventuell an irgendwelche Filter oder auch einfach nur an die Rückseite des Gitters heranzukommen. Wo das der Fall ist, würde ich als Mieter dem Teil maximal noch mit dem Staubsauger einmal zu Leibe rücken, ansonsten die Finger davon lassen.

    Der Grund dafür und für das empfohlene Schreiben an den Vermieter ist ganz einfach: Wenn Dir irgendwann vielleicht der Schimmel blüht, weil beispielsweise das Bad nicht richtig ent- oder belüftet wird, so solltest nicht gerade Du die Meldung der defekten Lüftung versäumt, geschweige denn die Lüfter auch noch versehentlich kaputtgemacht haben. ;)

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