Rechenfehler im Mietvertrag - Nachzahlung?

  • Hallo!

    Also, man hat in unserem Mietvertrag eine Mietsumme angegeben, die allerdings falsch berechnet wurde. Rechenfehler ist auch offensichtlich. Nach einem Jahr hat es die HV gemerkt und will nun, dass wir den Fehlbetrag zurückzahlen.

    Müssen wir das? Da wir uns an den im Mietvertrag vereinbarten Betrag gehalten habe, frage ich mich, ob es rechtens ist, dass sie das Geld zurückfordern. Im Endeffekt ist es ja nicht unsere Schuld, dass sie beim Mietvertrag geschlampt haben.

    Vielen Dank

    Curumo

  • man hat in unserem Mietvertrag eine Mietsumme angegeben, die allerdings falsch berechnet wurde. Rechenfehler ist auch offensichtlich. Nach einem Jahr hat es die HV gemerkt und will nun, dass wir den Fehlbetrag zurückzahlen. Müssen wir das?


    Mehr Infos hast Du nicht?

  • Ein im Mietvertrag vereinbarter Betrag ist wichtiger Bestandteil des Vertrages. Wer da aus Versehen, seiner Meinung nach, eine falsche Summe einsetzt, kann das nur mit einer Vertragsänderung bereinigen.

    Achtung: Sollte es ein offensichtlicher Rechen- oder Tippfehler sein, würde ich obigen Abschnitt allerdings relativieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (2. April 2014 um 14:41)

  • Also, man hat in unserem Mietvertrag eine Mietsumme angegeben, die allerdings falsch berechnet wurde. Rechenfehler ist auch offensichtlich. [...] Im Endeffekt ist es ja nicht unsere Schuld, dass sie beim Mietvertrag geschlampt haben.


    Du schreibst selbst, es sei ein Rechenfehler gewesen. Ein Irrtum also. Damit dürfte m.E. der Vermieter sich auf eben einen solchen Irrtum berufen (§119 Abs. 1 BGB). Und weil das alles so offensichtlich war, darfst Du m.E. wohl auch nichts vom "eingesparten" Geld behalten (§122 Abs. 2 BGB).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!