Hallo miteinander,
unser 8 Parteienhaus ist baujahr 1980 und hat eine ölheizung.
der verteilerschlüssel in der abrechnung 2009 ist 50/50.
in der heizkostenverordnung steht allerdings das auf solche häuser - mit überwiegend gedämmten heizungsrohren - seit januar 2009 ein schlüssel v. 70/30 anzuwenden ist. das finde ich persönlich auch gerechter.
kann man auf die anwendung dieses verteilers bestehen?
mfg
klapper