Fristlose Kündigung einleiten?!

  • Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Ich wohne nun seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung. Meine freundin lebt in dieser Wohnung jedoch schon seit längerem (>8 Jahre). Wir sind schon lange mit der Mietsituation unzufrieden:

    - Der Vermieter bzw. die Immobiliengesellschaft ist nie zu erreichen
    - Wir haben seit ich dort eingezogen bin defekte Rollos (Zugband total verschlissen)
    - auf Mängel wird kaum reagiert
    - Bemängelter Schimmel im Schlafzimmer wurde notdürftig vom handwerker überstrichen
    - Letztes Jahr wurde eine Zentrale Gasheizung installiert. Monatelang war die Wohnung kalt (Herbst)
    - Seit der Leitungsverlegung im Keller kann ich meine Kellertür nicht mehr komplett öffnen, da die Leitungen an der
    Decke im Weg sind...
    - Die Kernbohrungen für die Heizungsleitungen wurden nur mit Schaum geschlossen; keine Verputzung erfolgt.
    - Ich habe letzte Tage einen Blick in den Mietvertrag geworfen: Angeblich wurden vor Einzug meiner Freundin die Sanitäreinrichtungen erneuert. Das ist ist schlichtweg gelogen. Die vorhandenen Einrichtungen wie WC, Waschbecken etc. sind deutlich älter.

    Das ist ein grober Auszug aus den Problemen, die wir haben.

    Durch eine glückliche Fügung haben wir jetzt die Möglichkeit kurzfristig durch Bekanntschaft eine neue Wohnung beziehen. Ist es irgendwie möglich eine fristlose Kündigung einleiten zu können? Ich weiß, dass sowas im Allgemeinen dreist ist, aber so wie mit uns umgegangen wird, ist mir das zur Zeit ziemlich egal.

    Alles muss man sich ja nicht gefallen lassen, oder wie seht Ihr das?

    Vielen Dank im Voraus!

    Gruß,

    Bonzana

  • Ihre dargelegten Gründe reichen für eine fristlose Kündigung nicht aus.
    Es gilt:§ 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

  • Zitat

    Durch eine glückliche Fügung haben wir jetzt die Möglichkeit kurzfristig durch Bekanntschaft eine neue Wohnung beziehen.

    Also das liegt der Hase im Pfeffer.

    Die angeführten Mängel sind zwar ärgerlich, würden evtl. zur Mietminderung berechtigen aber nicht zur fristlosen Kündigung.

    Wenn die ordentliche Kündigung bis zum 3.4.14 beim Vermieter ist endet der Vertrag am 30.6.14

    Da muß man halt in den sauren Apfel beißen und einige Monate doppelt Miete zahlen.

    Oder versuchen mit dem neuen VM den Vertrag erst zum 1.6.14 abzuschließen.

  • Hallo,

    vielen Dank für Eure Antworten!!

    Ich habe nun noch eine weitere Frage: Da wir nun kündigen werden, und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte, werden wir jetzt die Miete noch mindern. Im Internet habe ich gelesen, dass man auch die Miete nachträglich mindern kann. In unserem Beispiel wurde ins bei der Installation der Heizungsanlage versichert, dass die Löcher in den Decken alsbald geschlossen und verputzt werden. Dies ist jedoch bisher nicht geschehen. Kann ich hierfür die Miete nachträglich mindern, und wenn ja: wie viel könnte man da ansetzen?

    Vielen Dank schonmal!!


  • Kann ich hierfür die Miete nachträglich mindern, und wenn ja: wie viel könnte man da ansetzen?

    Der Dank ist überflüssig. Hier wird Ihnen darauf keine Antwort zuteil. Ergoogeln Sie sich das selbst.

  • bonzana:

    "Da wir nun kündigen werden, ..."
    - Dann sieh zu, dass Ihr das JETZT gebacken bekommt.

    "und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte, werden wir jetzt die Miete noch mindern."
    - Hoffentlich geht der Schuss nicht nach hinten los. Mehr sage auch ich nicht dazu.

  • Zitat

    Da wir nun kündigen werden, und ich die Mängel nicht auf mir sitzen lassen möchte,

    Bist Du denn überhaupt Mieter?

    In Deiner Frage heißt es nur:

    Zitat

    Ich wohne nun seit ca. 1,5 Jahren mit meiner Freundin in einer Mietwohnung. Meine freundin lebt in dieser Wohnung jedoch schon seit längerem (>8 Jahre).

    Mit der Kündigung solltet Ihr Euch bzw. Deine Freundin, falls sie alleiniger Hauptmieter ist, aber sputen. Die muß, wenn sie zum 30.6.14 sein soll, spätestens am 3.4.14 beim Vermieter sein.

    Mietminderung unbedingt mit fachlicher Hilfe vornehmen. Da kann man als Laie viel falsch machen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!