Betriebskosten Abrechnung

  • "Dann ist immer noch der Verteilerschlüssel FALSCH, da nichts im Mietvertrag vereinbart ist."
    - Vorsicht! Der VS muss nicht zwingend im MV vereinbart sein. Die mietflächenanteilige Verteilung ist nur dann vorgeschrieben, wenn wenn keine geeigneten Messgeräte vorhanden sind.


    Und kein anderer Verteilerschlüssel vertraglich vereinbart wurde.

    § 556a
    Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

    (1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (25. März 2014 um 12:56)

  • Mit mir ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart worden. Den hat die VM alleine festgelegt, und er ist mir unbekannt. Muß ich sie jetzt auffordern, das mit mir zu vereinbaren?

    Gruß Hansestadt

  • Mit mir ist KEIN Verteilerschlüssel vereinbart worden. Den hat die VM alleine festgelegt, und er ist mir unbekannt. Muß ich sie jetzt auffordern, das mit mir zu vereinbaren?

    Nein mußt Du nicht.

    Du mußt den Vermieter zu nichts auffordern. Wenn er nicht in der Lage ist eine korrekte (wirksame) Abrechnung zu erstellen hat er schlicht Pech gehabt.

  • Hallo, ich nochmal
    heute bekam ich Belege zugesendet. Darin sind Summen für 2014 enthalten, die meine VM in 2013 berechnet hat. Also, immer noch alles falsch. Abgesehen davon, dass der Verteilerschlüssel auch nicht nach Mietvertrag ist, überlege ich mir, wie ich sie "zwingen" kann, endlich eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen.

    Wenn ich nicht zahle, wird sie ja in irgend einer Weise aktiv werden und mich vielleicht per Anwalt auffordern. Der müßte dann allerdings selber erkennen, dass sie im Unrecht ist (aber Anwälte wollen Geld und machen, was Mandanten sagen). Hier könnte ich dann "aufspringen" PKH einholen und mit Anwalt argumentieren. Entweder findet dann eine außergerichtliche Klärung statt oder ein Urteil ergeht. Was meint ihr, hätte das eine Chance auf korrekte Abrechnung oder sind meine Gedanken illusorisch?

    Nachdem ich das Fass aufgemacht habe, mit Nachbarn gesprochen, ist auch noch rausgekommen, dass 2 Wasserzähler in ihren Wohnungen haben, die aber nie abgelesen wurden und diese Mieter den Gesamtverbrauch zahlen. Auch nicht richtig! Das ist natürlich nicht mein Problem, aber die alte VM hat keine Peilung mehr.... das geht deutlich aus allem hervor.

    Ja, ich könnte mir eine andere Wohnung suchen, wäre auch eine Alternative, wenn es denn welche geben würde, die meinen anderen Bedürfnissen nach Lärmfreiheit, Größe und Miete entsprechen würde. Es gibt nichts bezahbares seniorengerechtes in der Umgebung:(

    Gruß Hansestadt

  • heute bekam ich Belege zugesendet. Darin sind Summen für 2014 enthalten, die meine VM in 2013 berechnet hat. Also, immer noch alles falsch. Abgesehen davon, dass der Verteilerschlüssel auch nicht nach Mietvertrag ist, überlege ich mir, wie ich sie "zwingen" kann, endlich eine ordnungsgemäße Abrechnung zu erstellen.


    Indem Du nach schriftlicher Ankündigung b.a.w. mit der entsprechenden Begründung keine BK-VZ mehr leistest, oder entsprechend anteilmässig weniger.

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