Hallo,
unser Mietshaus (Altbau, ca. 1900, denkmalgeschützt) wird derzeit vom Eigentümer kernsaniert. Alle Mietparteien sind vorübergehend extern untergebracht. Wir werden nach der Sanierung eine größere Wohnung im Haus beziehen.
In unserer alten 3 Zimmer WHG ist in zwei Zimmern originales Stuckfries vorhanden, in allen anderen Räumen waren die Decken abgehängt. In der neuen 4 Zimmer WHG ist bei gleicher Raumhöhe kein Stuckfries (mehr) vorhanden. Wir wollten daher selbst in zwei Räumen Gipsstuckfries anbringen.
Leider wurden nun in der 4 Zimmer WHG in allen Räumen Abhangdecken angebracht, über denen auch Elektro- und Datenverkabelung an den Decken verlegt wurde. Durch die Abhangdecken wird der Platz zwischen Fensteroberkante und Decke allerdings so knapp, daß wir kaum noch Stuckfries anbringen können, ausserdem hätten wir gerne in den beiden Räumen die originale Raumhöhe.
Wir würden daher gerne die Abhangdecken in zwei Räumen wieder entfernen und die Verkabelungen Unterputz verlegen bzw. verlegen lassen, auf eigene Kosten. Der für die Sanierung zuständige Architekt zeigt sich da aber etwas unwillig.
Meine Frage ist jetzt, welche Möglichkeiten ich als Mieter habe, die gewünschten baulichen Änderungen zu verwirklichen, also Entfernung der Abhangdecken und Anpassung der Verkabelung, auch auf eigene Kosten. Brauche ich dafür eine Genehmigung des Eigentümers? Muß ich bei späterem Auszug einen Rückbau vornehmen?
Danke für Ratschläge!
Gruß,
Robert