Rückbaupflicht des Mieters oder Vermieters

  • Moin folgende Situation:

    Ich stehe kurz davor eine neue Whg zu beziehen. In dieser ist eine unheimlich tolle große Eckbadewanne im Badezimmer verbaut.

    Nun ist es so das diese Badewanne von irgend nem Vormieter mal auf seine Kosten eingebaut wurde. Nun fragt der Vermieter, ob ich diese behalten möchte, oder ob auf Kosten des aktuellen Mieters eine Dusche eingebaut werden soll.
    Da ich die Wanne aber behalten möchte, würde laut Mietvertrag die Rückbaupflicht vom aktuellen Mieter auf mich als neuen Mieter übergehen....heisst ziehe ich eines Tages aus, müsste ich wohl für einen Betrag x, eine Dusche einbauen lassen wenn der neue Mieter nach mir lieber eine Dusche hätte!!!

    Ist solch eine Klausel wirkksam? Bisher gab es dort wohl keine Probleme weil immer alle total heiss auf die Wanne waren.

    Und die nächste Frage wäre, was ist wenn die Wanne aus irgend einem Grund kaputt geht, wer trägt die instandsetzung? Auch ich oder der Vermieter?

  • Auf der sicheren Seite sind Sie nur mit einer Individualvereinbarung mit dem Vermieter. Zu welchen Bedingungen und Konditionen ist Verhandlungssache.

  • Und die nächste Frage wäre, was ist wenn die Wanne aus irgend einem Grund kaputt geht, wer trägt die instandsetzung? Auch ich oder der Vermieter?


    Der Verursacher...
    Ist keiner feststellbar, (vorherige) Vereinbarungssache, jedoch m.E. eher der Mieter.

  • Wenn Du sowieso eine Rückbaupflicht hast, dann würde Dir sicherlich der Vermieter nicht zwischenzeitlich eine neue Badewanne bezahlen.

    Aber genau den Fall müsstet Ihr eindeutig festlegen/vereinbaren. Ebenso, was mit der Wanne geschieht, wenn mal der Abfluss unter der Wanne kaputt ist, für den der Vermieter (höchstwahrscheinlich) zuständig ist. Auf wessen Kosten würde dann die Wanne ggf. ausgebaut? Und würde die wieder reinkommen oder würde dann direkt wieder auf Dusche umgestellt werden.

    Was bedeutet überhaupt Rückbau auf Dusche? Welche Fliesenarbeiten sind dann zu erwarten. Gibt es die vorhandenenFliesen noch oder erwartet der Vermieter dann ein komplett neu verfliestes Badezimmer?

    Usw. usf.

    Ich würde an Deiner Stelle die Phantasie spielen lassen und alle Fälle "vorausdenken" und mit dem Vermieter besprechen und vereinbaren.

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