Moin folgende Situation:
Ich stehe kurz davor eine neue Whg zu beziehen. In dieser ist eine unheimlich tolle große Eckbadewanne im Badezimmer verbaut.
Nun ist es so das diese Badewanne von irgend nem Vormieter mal auf seine Kosten eingebaut wurde. Nun fragt der Vermieter, ob ich diese behalten möchte, oder ob auf Kosten des aktuellen Mieters eine Dusche eingebaut werden soll.
Da ich die Wanne aber behalten möchte, würde laut Mietvertrag die Rückbaupflicht vom aktuellen Mieter auf mich als neuen Mieter übergehen....heisst ziehe ich eines Tages aus, müsste ich wohl für einen Betrag x, eine Dusche einbauen lassen wenn der neue Mieter nach mir lieber eine Dusche hätte!!!
Ist solch eine Klausel wirkksam? Bisher gab es dort wohl keine Probleme weil immer alle total heiss auf die Wanne waren.
Und die nächste Frage wäre, was ist wenn die Wanne aus irgend einem Grund kaputt geht, wer trägt die instandsetzung? Auch ich oder der Vermieter?