Um eine klare Aussage treffen zu können, fehlt uns hier der Mietvertrag.
Es gibt Mietverträge, die einen Passus enthalten, dass Kosten die einer Einheit direkt zugeordnet werden können, auch direkt von dieser zu begleichen sind.
Dies ist in diesem Fall mit diesem Grundsteuerbescheid der Fall.
Sollte eine sinngemäße Klausel im Mietvertrag notiert sein, darf der Vermieter die Grundsteuer aus der Betriebskostenabrechnung auskoppeln und direkt vom Mieter abkassieren.
Gibt es eine solche Klausel nicht, gilt die Grundsteuer als in der Betriebskostenverordnung aufgeführte Position, die bei einer gültigen Abwälzungsklausel im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden kann.