Ölfleck auf Stellplatz

  • Hallo,

    es geht darum, dass ich vor 3 Monaten aus meiner Wohnung ausgezogen bin.
    Mein Auto hat Öl verloren und einen großen Fleck verursacht.
    Vor meinem Auszug habe ich diesen dann mehrmals mit einem Ölentferner gereinigt.
    Jetzt ist nur noch ein heller Fleck (durch das Schrubben der Steine) zu sehen.
    Meine Vermieter haben mir bei dem Übergabeprotokoll unterschrieben ich zitiere: Kaution wird ausgezahlt wenn Ölfleck beseitigt.
    Nun wollen die aber das ich die Steine erneuer.
    Da ich überlegt hatte dies zu tun, wollte ich mir zusätzlich noch einmal unterschreiben lassen, dass dann aber keine weiteren Ansprüche mehr gestellt werden dürfen, und das die mit den Steinen die ich erneuer (Farbe) einverstanden sind.
    Dies wollten sie mir aber nicht unterschreiben.
    Wie ist da jetzt die rechtslage?
    Muss ich die Steine erneuern?
    Wenn ich das tue, aber keine Unterschrift habe das ich das gemacht habe, kann ich ja nicht nachweisen das ich das getan habe.

    LG Vivien

  • Der helle Fleck ist jetzt wahrscheilich da, weil die Steine an der Stelle wieder Orignalfarbe haben. Das wird bei neuen Steinen nicht anders sein.

    Der Ölfleck ist weg, jetzt ist da ein Reinigungsfleck. Ein Recht auf Auswechseln der Steine haben sie m.E. sowieso nicht, es sei denn vielleicht, Du hast die Steine beim Reinigen beschädigt. Aber wie gesagt: Farblich kämen sie damit eh nur vom Regen in die Traufe.

    Ob sie ein Recht drauf haben, dass wirklich alle Steine auf einem Pflaster wieder gleich aussehen, und wenn ja, welchen Aufwand ein Mieter verpflichtet ist, dafür zu treiben, weiß ich nicht.

  • Der helle Fleck ist jetzt wahrscheilich da, weil die Steine an der Stelle wieder Orignalfarbe haben. Das wird bei neuen Steinen nicht anders sein.

    Der Ölfleck ist weg, jetzt ist da ein Reinigungsfleck. Ein Recht auf Auswechseln der Steine haben sie m.E. sowieso nicht, es sei denn vielleicht, Du hast die Steine beim Reinigen beschädigt. Aber wie gesagt: Farblich kämen sie damit eh nur vom Regen in die Traufe.

    Ob sie ein Recht drauf haben, dass wirklich alle Steine auf einem Pflaster wieder gleich aussehen, und wenn ja, welchen Aufwand ein Mieter verpflichtet ist, dafür zu treiben, weiß ich nicht.


    Da stimme ich meinem Vorbeter zu.
    Apropos Aufwand: Da lässt sich doch eineiges "herausholen": Rechtsanwälte, Gutachter, Gerichtsgebühren...:mad:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!