Wohin mit dem Fahhrad ? Es versperrt den Durchgang.

  • Hallo, folgende Situation in einem alten Fachwerkhaus.
    Unten ist ein kleines Ladengeschäft drin und oben drüber ist eine Wohnung.
    Das Haus hat einen Eingang mit einem Flur. Dieser ist 1,10 meter breit und etwas 5 meter lang, also wie ein Schlauch.
    Im vorderen Flurbereich geht eine Tür in den Laden. Hinten am Ende des Flures geht eine Tür in die Wohnung und eine andere Tür geht in einen Abstellraum, der zum Ladengeschäft gehört.
    Im Gewerbemietvertrag steht das Ladengeschäft und der Abstellraum und die "Mitnutzung" des Flures.

    Die Wohnung oben drüber war eine Weile leer und ist nun wieder bewohnt. Diesen Mietvertrag kenne ich nicht.
    Ich bin Betreiber des kleinen Ladengeschäftes. So weit so gut.

    Der Herr der jetzt die Wohnung bezogen hat, hat mich gefragt, ob er sein Fahrrad in meinen Abstellraum stellen darf. Ich verneinte, denn ich habe diesen Raum ja gemietet und der Raum ist so klein das auch ein kein Rad hineinpasst.
    Ich habe ihm aber vorgeschlagen "Stellen Sie Rad doch in den Flur, als Komprommis". Das wollte er nicht machen, das Rad sei sehr teuer usw.

    Das die Wohnung keinen Keller hat, wird er vorher gewusst haben.

    Nun hat er in seiner eigenen Lösungfindung wohl doch beschlossen, das Rad in den Flur zu stellen, allerdings genau vor seiner Wohnungstür. Damit versperrt er ihr mir den Weg in meinen Abstellraum, da das Rad vor der Tür des Raumes steht.
    Ich habe ihm einen Zettel an die Tür gehängt, mit der Bitte, das Rad doch etwas weiter vor zu schieben, damit ich noch an einen Abstellraum kommen kann, schließlich muss ich täglich mit Kisten da durch. Es ist ja eben nur ein schmaler Durchgang.
    Er hat den Zettel wohl gelesen ( denn der Zettel ist weg) aber das Rad steht immernoch da. Ich habe nun seit heute morgen das Rad eigenhändig dort weggeschoben...:confused:
    Am nächsten Morgen stand Rad wieder vor der Tür und versperrte wieder meinen Weg..ich habe das Rad wieder weggeschoben. Wie lange das jetzt so weitergehen soll, weis ich nicht.

    Kann mir irgendwas passieren, weil ich das Rad ja praktisch anfasse um es wegzuschieben ? Darf ich das überhaupt ?
    Was ist, wenn der Herr plötzlich kommt uns behauptet ich hätte das Rad kaputt gemacht ?

    Der Vermieter ist nun leider mit dem Herrn persönlich befreundet und geht davon aus, das wir uns schon irgendwie einigen können.

    Einmal editiert, zuletzt von Friedmann (19. März 2014 um 00:12)

  • Drücken Sie F 5.

    Das Übrige ist gewöhnlicher Nachbarschaftskrach und betrifft kein Mietrecht. Das klärt man an Ort und Stelle.
    Hier Streit zu klären geht schon garnicht, weil einfach keine Gegendarstellung des Porblems möglich ist.
    Dieses Forum dient lediglich einer Meinungsäußerung und ist in Fällen, wie den Ihrigen, nicht hilfreich!

  • Was ist, wenn der Herr plötzlich kommt uns behauptet ich hätte das Rad kaputt gemacht ?


    Wenn Du es warst, dann wirst Du es zugeben und Deiner Hafpflicht melden, schätze ich. Wenn Du es nicht warst, wirst Du es hingegen wahrscheinlich bestreiten und er muss sich einen anderen Schuldigen suchen.

    Der Vermieter [...] geht davon aus, das wir uns schon irgendwie einigen können.


    Der Flur ist auch Verkehrsfläche und darf eher nicht zugestellt werden, wenn dadurch Fluchtwege versperrt werden. Zudem ist der Vermieter meiner Ansicht nach sehr wohl Dein Ansprechpartner, wenn die Zuwegung zu von Dir gemieteten Räumen eingeschränkt ist.

  • Der Vermieter ist nun leider mit dem Herrn persönlich befreundet und geht davon aus, das wir uns schon irgendwie einigen können.


    Rate mal, WER Dein Vertragspartner ist...:confused:

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