Heizkostenverteilung Kellerräume

  • Hallo zusammen,

    folgendes Szenario: Wir wohnen in einem unterkellerten Haus (2 Wohnungen). Im Keller sind u.a. 2 Räume mit Heizung ausgestattet: Waschküche (und Raum zum Wäsche trocknen für unsere Nachbarin) und ein Raum in dem die Zähler hängen, welcher aber komplett durch den Sohn unserer Nachbarin als Lego- und Spielzimmer (TV, Spielekonsole) genutzt wird. In zuletzt genanntem Zimmer gibt es außerdem noch ein doppelt isoliertes Fenster. Die beiden genannten Räume werden ausschließlich von unserer Nachbarin (Tochter des Vermieters) genutzt (s.o.). Diese Räume werden voll beheizt, was bei Kellerräumen eher unüblich ist. Auf Nachfragen bei unserem Vermieter nach der letzten Nebenkostenabrechnung wurden die Verbrauchszahlen komplett aufs Untergeschoss unserer Nachbarin gelegt. Da die Heizkostenverordnung eine Verteilung von 70%/30% vorschreibt, tragen wir gemäß unserer Wohnfläche die Hälfte dieser 30% trotzdem mit, da die beiden Wohnungen in etwa gleich groß sind. Mittlerweile ist es soweit, dass unsere Nachbarin (Tochter des Vermieters) den Knauf/Regler am Heizkörper abmontiert hat, um ein Herunterdrehen/Aussschalten des Heizkörpers unmöglich zu machen.

    Nun zu meiner Frage:
    Müssen wir dies akzeptieren? Ist die Wohnfläche der beiden oder zumindest des einen Kellerraumens (Legozimmer) bei der 30% Verteilung zur Wohnfläche unserer Nachbarin hinzuzuziehen? Die Räume sind nunmal mit einer Heizung ausgestattet und werden durch uns nicht genutzt (außer die Waschküche zum Waschen, aber unsere Waschmaschine muss nicht beheizt werden).


    Vielen Dank für Eure Mithilfe!

  • Wenn die Räume nicht speziell der Nachbarin als Wohnräume mit vermietet worden sind, dann gehören sie nicht zur Wohnfläche der Nachbarin.

    Wenn zudem die Räume (theoretisch) Gemeinschaftsräume sind, so hast Du schon Glück, dass der Vermieter den Verbrauch alleine der Nachbarin zugeschrieben hat. Dass (in der Praxis) anscheinend überwiegend Nachbars Tochter die Räume belegt, tut normalerweise nichts zur Sache. Das scheinst Du zu dulden. :)

    Sollten die Räume ausschließlich der Nachbarin mietvertraglich zur Nutzung überlassen worden sein (habe ich aber nicht so herausgelesen) und würde der Vermieter die 30% Grundkosten nach beheiztem Raum (und nicht nach Wohnfläche) umlegen, dann würde die Nachbarin zurecht die Räume alleine nutzen und sogar dafür "mehr" aufkommen. Aber das ist wohl nicht der Fall bei Euch ...

    4 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (18. März 2014 um 10:49)

  • Hallo masterb190482,

    hat mein Spatzenhirn es so richtig verstanden wie folgt?:

    Ihr tragt die Grundkosten dieser beiden Kellerräume prozentual anteilig mit, die Nachbarn jedoch angeblich die Verbrauchskosten hundertprozentig allein? Und weshalb puscht sie die angeblich von ihr allein zu tragenden Verbrauchskosten durch Sabotage des HK absichtlich in die Höhe?
    Was kannst Du denn aus der Heizkostenabrechnung erkennen?

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