Mieterhöhung nach Vermieterwechsel?

  • Hallo,

    Bin neu hier und habe gleich eine interessante Frage.

    Wir wohnen seit vielen Jahren in einem Mietshaus.
    Die Miete ist seit der genannten Zeit nicht erhöht worden.

    Seit Dezember letzten Jahres hat der Vermieter gewechselt ( Schenkung vom Vater an den Sohn).
    Ist dieser Vermieterwechsel einer Änderung des Mietvertrages gleich zu setzen?
    Jetzt steht nämlich ein Gespräch zu einer geplanten Mieterhöhung an.
    Meines Wissens darf die Miete innerhalb des ersten Jahres nach Schließung eines Mietvertrages nicht erhöht werden. Ist dies in meinem Fall als neuer Mietvertrag zu deuten?

    Lieben Dank für eine Antwort.

    Es grüßt

    Deeres11

  • Seit Dezember letzten Jahres hat der Vermieter gewechselt ( Schenkung vom Vater an den Sohn).
    Ist dieser Vermieterwechsel einer Änderung des Mietvertrages gleich zu setzen?


    Nein. Der neue Vermieter tritt mit den gleichen Rechten und Pflichten an die Stelle des alten Vermieters.

    Meines Wissens darf die Miete innerhalb des ersten Jahres nach Schließung eines Mietvertrages nicht erhöht werden.


    Das ist richtig. (Es trifft aber bei Dir nicht zu, weil Dein Mietvertrag vor vielen Jahren geschlossen wurde.)

    Ist dies in meinem Fall als neuer Mietvertrag zu deuten?


    Nein.

    Der neue Vermieter kann nach den gleichen Regeln die Miete erhöhen, wie es der alte Vermieter gekonnt hätte (§§558 ff. BGB)

  • Hallo Deeres11,

    "Ist dies in meinem Fall als neuer Mietvertrag zu deuten?"
    - Ich kann keinen neuen MV erkennen, Du etwa?
    Noch darfste Dich entspannt zurücklehnen, meinem Vorbeter schliesse ich mich an.

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