vermutliche3 Bürgschaftsbetrugsversuch unklares Mietverhältnis

  • Hallo,

    es gibt ein Problem in meinem näheren Umfeld…

    Es geht um einen vermutlichen Bürgschaftsbetrugsversuch in einem Mietverhältnis.

    Es wurde eine Wohnung angemietet, bei der Anmietung wurde eine Kaution verlangt und auch hinterlegt, trotzdem wurde auch eine Bürgschaftssicherheit eines Elternteils verlangt, und auch eingegangen in dem ein Formular unterschrieben wurde.

    Nun entstanden Mietzahlungsprobleme, wegen Arbeitsplatzverlust, das JobCenter zahlt erst nach einer Sperrfrist, und der Vermieter Klagt nun vor Gericht die Miete ein.

    Vom eigentlichen Mieter wurde nun an das Gericht geschrieben, dass man sich verteidigen wolle usw.

    Nun komme ich auf den Punkt….

    In der Klageschrift hängt nun dieses von dem Elternteil unterschriebenes Formular an, welches vermutlich die Bürgschaft belegen soll, beim näheren hinsehen ist dies aber etwas ganz anderes, von Bürgschaft ist dort keine Rede.

    Der Elternteil ist der Meinung eine Bürgschaft unterschrieben zu haben, doch ist darüber kein einziges Wort in dem Formular enthalten, stattdessen steht dort das der Elternteil den Mietvertrag beitritt mit allen Rechten und Pflichten….

    1. Was soll man davon halten… ?

    Das Gericht schreibt nun zurück dass bisher nur der Beklagte zu 1 (der eigentliche Mieter), und der Beklagter zu 2 (Elternteil) der auch in der Klageschrift steht noch nicht reagiert habe….

    Deshalb werde zur Klageerwiderung für den Beklagten zu 1 (eigentlicher Mieter), die Frist um 10 Tage verlängert.

    2. Was soll man da jetzt in die Klageerwiderung rein schreiben?

    In dem Schreiben steht auch noch drin, dass wenn die Mietschulden von den Behörden übernommen werden, (Was vermutlich der Fall sein wird.), das dann die Klage hinfällig sein wird.

    Ich hänge mal das vermeintliche Bürgschaftsformular hier an.

    Vielen Dank fürs lesen eure Antworten schon mal im Voraus…

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  • Die Mutter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein.

    Das ist doch mehr als deutlich. Ob da nun Bürgschaft oder sonstwas drauf steht ist für den inhalt ohne Bedeutung.

    Was Sie da glauben monieren zu müssen, ist reine Wortglauberei.
    Oder was glauben Sie sonst, was der oben zitierte Satz wohl heißen soll?

    Ob das Amt Ihre Schulden übernimmt, wage ich nach derm Stand der Dinge sehr anzuzweifeln.

  • Die Mutter tritt mit allen Rechten und Pflichten in den Mietvertrag ein.
    Ob das Amt Ihre Schulden übernimmt, wage ich nach derm Stand der Dinge sehr anzuzweifeln.


    Richtig. Es gibt hier nämlich überhaupt keine Bürgschaft, sondern der Mietvertrag wurde erweitert auf zwei Mieter. Sehr sinnvoll für den Vermieter.:)

  • Ich verstehe jetzt nicht, wer hier wen (angeblich - siehe Threadtitel) versucht zu betrügen ... :confused:
    Ich habe auch nicht verstanden, welche Bürgschaftssicherheit nun für was genau eigentlich verlangt wurde ... :confused:

    Ich sehe eine (m.E. für sich alleine ungültige) Beitrittserklärung zum Mietvertrag, auf der die Unterschrift des Mieters (nicht die beitretende Mutter, sondern der Mieter im Mietvertrag) als Einverständniserklärung fehlt. Wenn es keine Einverständniserklärung des Mieters gibt, kann die Mutter m.E. nicht wirksam beitreten (Herr Guugel sagt das, wenn man nach "Beitritt zum Mietvertrag" sucht).

    Aber egal ob ein oder zwei Mieter - mir stellt sich die Frage:
    Was will der beklagte Mieter überhaupt? Er hat augenscheinlich die Miete nicht gezahlt und wird daher beklagt. Das ist doch erstmal kein Wunderwerk. Zudem ist anscheinend seine Mutter beklagt. Ob das zurecht geschah, kann man (der Mieter, die Mutter, das Gericht) ja noch klären.

    Ich denke, der Mieter sollte sich einfach jetzt Gedanken machen, wie er die Miete bezahlt. Dem Vermieter darf egal sein, ob das Amt irgendwann bezahlt oder nicht. Er will seine Miete. Der (oder die) Mieter ist (sind) hier sein(e) Ansprechpartner.

    Was von all dem in eine Klageerwiderung gehört, weiß ich nicht. Ich würde dort reinschreiben, warum ich der Ansicht bin, die Miete nicht zahlen zu müssen ... wenn ich der Ansicht wäre ...

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (16. März 2014 um 14:38)

  • Ich sehe eine (m.E. für sich alleine ungültige) Beitrittserklärung zum Mietvertrag, auf der die Unterschrift des Mieters (nicht die beitretende Mutter, sondern der Mieter im Mietvertrag) als Einverständniserklärung fehlt. Wenn es keine Einverständniserklärung des Mieters gibt, kann die Mutter m.E. nicht wirksam beitreten


    Richtig. Darüber hatte ich in meinem jugendlichen Leichtsinn nicht nachgedacht. So bräuchte der Mieter eigentlich nur sein Einverständnis hinzufügen (zwei Wörter plus Datum).

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (16. März 2014 um 14:44)

  • So bräuchte der Mieter eigentlich nur sein Einverständnis hinzufügen (zwei Wörter plus Datum).


    Um was zu erreichen? Dass die arme Mutter zurecht mit beklagt ist und aus Scham bezahlt? :confused:
    Ich unterstelle, dass das niemand - außer vielleicht der Vermieter - möchte.

  • "Um was zu erreichen? Dass die arme Mutter zurecht mit beklagt ist und aus Scham bezahlt? :confused:"
    - Richtig: Sie kann ja auch etwas für ihren Sprössling tun.

    "Ich unterstelle, dass das niemand - außer vielleicht der Vermieter - möchte."
    - Auch richtig. Stelle Dir vor, Du wärest der VM (ich bin es bspw. ja).

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