Hallo,
es gibt ein Problem in meinem näheren Umfeld…
Es geht um einen vermutlichen Bürgschaftsbetrugsversuch in einem Mietverhältnis.
Es wurde eine Wohnung angemietet, bei der Anmietung wurde eine Kaution verlangt und auch hinterlegt, trotzdem wurde auch eine Bürgschaftssicherheit eines Elternteils verlangt, und auch eingegangen in dem ein Formular unterschrieben wurde.
Nun entstanden Mietzahlungsprobleme, wegen Arbeitsplatzverlust, das JobCenter zahlt erst nach einer Sperrfrist, und der Vermieter Klagt nun vor Gericht die Miete ein.
Vom eigentlichen Mieter wurde nun an das Gericht geschrieben, dass man sich verteidigen wolle usw.
Nun komme ich auf den Punkt….
In der Klageschrift hängt nun dieses von dem Elternteil unterschriebenes Formular an, welches vermutlich die Bürgschaft belegen soll, beim näheren hinsehen ist dies aber etwas ganz anderes, von Bürgschaft ist dort keine Rede.
Der Elternteil ist der Meinung eine Bürgschaft unterschrieben zu haben, doch ist darüber kein einziges Wort in dem Formular enthalten, stattdessen steht dort das der Elternteil den Mietvertrag beitritt mit allen Rechten und Pflichten….
1. Was soll man davon halten… ?
Das Gericht schreibt nun zurück dass bisher nur der Beklagte zu 1 (der eigentliche Mieter), und der Beklagter zu 2 (Elternteil) der auch in der Klageschrift steht noch nicht reagiert habe….
Deshalb werde zur Klageerwiderung für den Beklagten zu 1 (eigentlicher Mieter), die Frist um 10 Tage verlängert.
2. Was soll man da jetzt in die Klageerwiderung rein schreiben?
In dem Schreiben steht auch noch drin, dass wenn die Mietschulden von den Behörden übernommen werden, (Was vermutlich der Fall sein wird.), das dann die Klage hinfällig sein wird.
Ich hänge mal das vermeintliche Bürgschaftsformular hier an.
Vielen Dank fürs lesen eure Antworten schon mal im Voraus…