Mietvertrag zur Überprüfung mitnehmen?

  • Hallo!

    Ich hätte eine Frage...
    Darf man als neuer Mieter den Mietvertrag zur genauen Einsicht und Prüfung mitnehmen und einen Termin zur Unterschrift am nächsten Tag vereinbaren?
    Kann bzw darf der neue Vermieter verlangen, dass man den Mietvertrag an Ort und Stelle durchliest und sofort unterschreibt?

    Vielen Dank für Eure Antworten. :)

  • Verlangen kann er schon. Ob Sie ihm das gestatten, ist allein Ihre Entscheidung. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, dann wird aus dem Vertrag halt nichts.

  • Ja, klingt einleuchtend. Aber wäre es dann prinzipiell ein Grund zur Vorsicht, wenn ein Vermieter zur sofortigen Unterschrift an Ort und Stelle drängt bzw die Mitnahme des Mietvertrages nicht erlaubt?
    Unter Druck übersieht man vielleicht etwas wichtiges oder versteht etwas falsch?

  • Die Gefahr besteht allerdings. So ein Gebaren erweckt schon Misstrauen.
    Empfehle Ihnen einen Mustermietvertrag mitzunehmen, könnte vergleichend hilfreich sein.

  • Danke für den Rat.
    Da kommt mir die nächste Frage in den Kopf.
    Kann ich alte Betriebs- und Heizkosten des Vormieters vom Vermieter zur Einsicht verlangen, um zu überprüfen, ob die Kosten im Mietvertrag realistisch angesetzt sind?
    Ich möchte weitestgehend alle bösen Überraschungen vermeiden.

  • Das können sie schon verlangen, aber ich würde Ihnen das auch nicht erlauben. Ist wieder eine Frage gegenseitigen Vertrauens.
    Sie können nur den Energiepass einfordern, dazu ist der Vermieter verpflichtet.
    Alte Neben- und Heizkostenabrechnungen führe nicht zum Ziel, da Ihnen ja bereits eine Prüfung der Unterlagen nach Erhalt Ihrer Betriebskostenabrchnung zusteht. Desweiteren ist das Verbrauchsverhalten mit dem Ihrigen kaum identisch.

  • Das stimmt natürlich auch wieder.
    Von einem Energiepass habe ich zb noch nie etwas gehört. Werde mich gleich darüber informieren.
    Vielen Dank!

  • Aber wäre es dann prinzipiell ein Grund zur Vorsicht, wenn ein Vermieter zur sofortigen Unterschrift an Ort und Stelle drängt bzw die Mitnahme des Mietvertrages nicht erlaubt?


    Selbstverständlich! Bedenke immer, es ist alleine Deine Entscheidung, wann und wo Du unter welches Dokument auch immer Deine Unterschrift setzt! Du alleine bist später für alles verantwortlich, was Du unterschrieben hast. Dafür sind Verträge und Unterschriften da.

    Auch ein Mietvertrag ist eine Vereinbarung beider Seiten, kein Diktat einer Seite.

    Kann ich alte Betriebs- und Heizkosten des Vormieters vom Vermieter zur Einsicht verlangen, um zu überprüfen, ob die Kosten im Mietvertrag realistisch angesetzt sind?
    Ich möchte weitestgehend alle bösen Überraschungen vermeiden.


    Verständlich und absolut richtig. Vermieter und Mieter sind verpflichtet, die Nebenkostenvorauszahlungen möglichst passend zu ermitteln (§556 BGB). Dabei ist zu niedrig ansetzen erlaubt. Wissentlich oder gar mit Täuschungsabsicht zu hoch ansetzen ist nicht erlaubt.

    Der Gesetzgeber hat u.a. auch deswegen vielen (den meisten?) Vermietern die bereits angesprochene Energieausweispflicht aufgebrummt. In jedem Fall also sollten nachvollziehbare, relevante Unterlagen bei der Ermittlung der Nebenkostenvorauszahlung herangezogen werden. Sonst kann es ganz schnell mal zu den bösen Überraschungen führen.

  • Ich verstehe nicht, warum zu niedrig erlaubt und zu hoch verboten ist bei den Vorauszahlungen. Es wäre doch weitaus sinnvoller, mehr vorauszuzahlen (in dem Fall bekommt man eben etwas zurück) als zuwenig (in dem Fall sitzt der Mieter in der Kreide beim Vermieter und ist womöglich in argen Fällen sogar gezwungen, wieder auszuziehen). Verstehen Sie meine Sorge? Das Risiko möchte ich bei der neuen Wohnung einfach vermeiden.
    Ich bin mir nicht sicher, ob mir die Einsicht in den Energiepass (habe mich diesbezüglich ein bisschen belesen) etwas bringt.
    Aber wenn man Kalt-/Warmwasser+Heizkosten+Betriebskosten zusammenrechnet, ergeben sich bei der Vorab-Info über die Wohnung von 83qm Vorauszahlungen von insgesamt 190€. Altbau ungedämmt, Etagenwohnung.
    Das klingt in meinen Augen schon realistisch. Doch liegt die Gesamtmiete für die Wohnung laut Mietspiegel recht niedrig. Muss ich mit einem Haken rechnen? Oder ist meine Misstrauen unberechtigt?

  • Ich verstehe nicht, warum zu niedrig erlaubt und zu hoch verboten ist bei den Vorauszahlungen.


    Ich auch nicht, denn das habe ich leider missverständlich beschrieben. Sorry. :o

    Zum Stichwort "Täuschungsabsicht" hieße es richtiger:
    Mit Täuschungsabsicht zu niedrig ansetzen ist nicht erlaubt, denn dadurch würde dem Mieter ein billigeres Wohnen vorgegauckelt und der Mieter könnte dadurch überhaupt erst zum Abschluss des Mietvertrags bewegt worden sein.

    Zu den zu hohen Vorauszahlungen lies auch mal hier (klick), im letzter Absatz. Der Vermieter darf eben nicht ohne Wissen und Einverständnis des Mieters zuviel ansetzen. Der Mieter kann zwar dann am Jahresende auf Guthaben hoffen, muss diesem Guthaben aber vielleicht hinterherlaufen, wenn der Vermieter es nicht pünktlich auszahlt.

    Zu niedrige Vorauszahlungsvereinbarungen werden weniger kritisch angesehen, weil einfach damit der Vermieter monatlich nicht mehr als nötig (sondern sogar weniger) verlangt hat. Dass das für den Mieter zu unerwünschten Nachzahlungen führen kann, ist aber auch wieder klar. Deswegen sind ja auch beide Parteien angehalten, eine angemessene (also möglichst eine weder zu hohe noch zu niedrige) Vorauszahlung zu vereinbaren.

  • Das Risiko möchte ich bei der neuen Wohnung einfach vermeiden.


    Ja, versteht sich. Siehe dazu mein Posting hiervor.

    Ich bin mir nicht sicher, ob mir die Einsicht in den Energiepass (habe mich diesbezüglich ein bisschen belesen) etwas bringt.


    Wenn das ein vereinfachter Energieausweis wäre, der aus den letzten drei Heizkostenabrechnungen erstellt wurde, sind sicherlich auch diese drei Abrechnungen einsehbar. Die wären deutlich.

    Im anderen Fall liegen dem Ausweis nicht die letzten drei Abrechnungen zugrunde, sondern eine Begehung und Analyse des Gebäudes. Der eine Wert auf dem Energieausweis würde in Deinem Fall dann auch nur übersetzt aussagen: Altbau, ungedämmt.

    Was das Gebäude aber tatsächlich "verbraucht", sagt das Ding kaum oder gar nicht voraus.

    Die Einsicht in alte Abrechnungen ist das tatsächlichbeste Mittel, um sich der Sache klar zu werden.

    Aber wenn man Kalt-/Warmwasser+Heizkosten+Betriebskosten zusammenrechnet, ergeben sich bei der Vorab-Info über die Wohnung von 83qm Vorauszahlungen von insgesamt 190€. Altbau ungedämmt, Etagenwohnung.


    Wo kommt die Vorabinfo denn her? Die Quelle muss sie dann doch auch begründen können ...

    Das klingt in meinen Augen schon realistisch. Doch liegt die Gesamtmiete für die Wohnung laut Mietspiegel recht niedrig. Muss ich mit einem Haken rechnen? Oder ist meine Misstrauen unberechtigt?


    Woher sollen wir das wissen? :) Vielleicht ist der Vermieter nicht auf Geld angewiesen und will einfach nur schnell vermieten? Als Billigster am Platze hätte er schonmal gute Chancen auf viele Interessenten.

  • Zitat

    Darf man als neuer Mieter den Mietvertrag zur genauen Einsicht und Prüfung mitnehmen und einen Termin zur Unterschrift am nächsten Tag vereinbaren?

    Ein seriöser Vermieter bietet das von sich aus an.

    Wenn nicht sage das Du den Vertrag in Ruhe zu Hause lesen möchtest. Das Du ihn prüfen lassen willst mußt Du ihm nicht auf die Nase binden.:rolleyes:

    Zitat

    Kann bzw darf der neue Vermieter verlangen, dass man den Mietvertrag an Ort und Stelle durchliest und sofort unterschreibt?

    Kann, würde ich aber nicht tun.

    Zu den Nebenkosten.

    Du kannst fragen ob man Dir die letze(n) Abrechnung(en) des Vormieters zeigt. Anspruch darauf hast Du aber nicht.

    Außerdem kann der Vormieter völlig anderes Heiz- und Verbrauchsgewohnheiten gehabt haben als Du.

    Grober Richtwert für Nebenkosten 2 - 3 € pro m² im Monat.


    Erscheinen Dir die im Vertrag genannten Vorauszahlungen zu niedrig, was bei unter 2 € inkl Heizkosten sicher so ist, kannst Du sie auch selbst auf eine Dir realistisch erscheinende Höhe anpassen.


    Entweder gleich bei Vertragsabschluß im Vertrag ändern oder später dem VM schriftlich mitteilen das Du ab ... x statt y € monatlich voraus zahlst.

    Zitat

    83qm Vorauszahlungen von insgesamt 190€

    Ist aus meiner Sicht äußerst knapp veranschlagt. Allein für Heizung und Warmwasseraufbereitung sollte man mit 1,25 - 1,50 € pro m² rechnen.

    Lieber monatlich etwas mehr zahlen als bei der ersten Abrechnung aus allen Wolken fallen.

  • Aaaah so klingt's schon viel logischer. :rolleyes: Und macht für mich Sinn. Nun, dann danke ich für die Beratung.

  • Hallo myoggycat:

    "... danke ich für die Beratung."
    - Hier wirst Du nicht (rechts-)beraten, denn das hat die Lobba der Schwarzröcke per Gesetz sich selbst vorbehalten. Hier bekommst Du ausschliesslich Meinungen zu lesen. Und nun auch noch meine dazu:

    "Darf man als neuer Mieter den Mietvertrag zur genauen Einsicht und Prüfung mitnehmen und einen Termin zur Unterschrift am nächsten Tag vereinbaren?"
    - Wenn der VM mitspielt: Ja.

    "Kann bzw darf der neue Vermieter verlangen, dass man den Mietvertrag an Ort und Stelle durchliest und sofort unterschreibt?"
    - Du brauchst seinem "Verlangen" jedoch nicht zu folgen.

    "Aber wäre es dann prinzipiell ein Grund zur Vorsicht, wenn ein Vermieter zur sofortigen Unterschrift an Ort und Stelle drängt bzw die Mitnahme des Mietvertrages nicht erlaubt?"
    - Dann sollten bei Dir sämtliche Alarmglocken läuten.

    "Unter Druck übersieht man vielleicht etwas wichtiges oder versteht etwas falsch?"
    - Gratuliere zu dieser Selbsterkenntnis.

    "Kann ich alte Betriebs- und Heizkosten des Vormieters vom Vermieter zur Einsicht verlangen, um zu überprüfen, ob die Kosten im Mietvertrag realistisch angesetzt sind?"
    - Verlangen nicht, höchstens erbitten. Dem muss der VM jedoch nicht folgen.
    Hatte ich gestern zwei neuen Mietinteressenten -anonymisiert- wohl gezeigt.

    "Von einem Energiepass habe ich zb noch nie etwas gehört. Werde mich gleich darüber informieren."
    - Wirst Du sicherlich inzwischen wohl gemacht haben.
    Den hatte ich gestern den beiden MI auch gezeigt. Sie waren zufrieden.

    "Ich verstehe nicht, warum zu niedrig erlaubt und zu hoch verboten ist bei den Vorauszahlungen. Es wäre doch weitaus sinnvoller, mehr vorauszuzahlen (in dem Fall bekommt man eben etwas zurück) als zuwenig.
    - Ich bin ein ganz fauler Sack und halte es deshalb mit der Ehrlichkeit: Die Betriebskostenvorauszahlungen werden immer etwas höher angesetzt als vorher, damit beiden Parteien Überraschungen erspart bleiben. Klappt seit über 13 Jahren hervorragend. Viele VM machen Lockangebote, und bei der nächsten BK-Abr. kommt dann das grosse "Erwachen"...:mad:

  • Auch Dir danke ich für Deine Aussage! Dann lasse ich das mal auf mich zukommen. Bin sehr gespannt. Und gut zu wissen, daß es wirklich ehrliche Vermieter gibt. Das nimmt mir ein wenig die Sorge. :)

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