fristlos kündigung

  • Ich habe einem Bekannten von mir in meinem Elternhaus 2 Zimmer Küche bad vermietet. Mitlererweile hat er aber das ganze Haus vom Keller bis zum Speicher in beschlag genommen deshalb wollte ich ihm fristlos Kündigen. Jetzt meine Frage wenn er nicht auszieht kann ich dann die Zimmer die er bewohnt aber nicht gemietet hat abschließen??

  • rudiger:
    "Ich habe einem Bekannten von mir in meinem Elternhaus 2 Zimmer Küche bad vermietet. Mitlererweile hat er aber das ganze Haus vom Keller bis zum Speicher in beschlag genommen deshalb wollte ich ihm fristlos Kündigen."
    Halte ich für nicht gerechtfertigt. Gegen welche Vorschriften soll denn sein Verhalten verstossen? Der Vermieter hat ja wohl tatenlos zugesehen...

    "Jetzt meine Frage wenn er nicht auszieht kann ich dann die Zimmer die er bewohnt aber nicht gemietet hat abschließen??"
    Nein, das wäre eine Besitzstörung.

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