Diverse Fragen zu Mietrecht

  • Hallo,

    ich habe derzeit Ärger mit meinem Vermieter. Ausgangszustand ist der, dass ich zum 30.4 meine derzeitige Wohnung verlassen muss. Dabei musste ich quasi selber kündigen, da es sich um ein Studentenwohnheim handelt und ich kein Student mehr bin (=Bedingung im Mietvertrag). So nun stand der Nachmieter schon auf der Matte und wollte so früh wie möglich einziehen. Auch der Vermieter fragte mich ständig nach meinem Auszugsdatum (obwohl der 30.4 ja fix war). Nun gut so habe ich mich auf Wohnungssuche gemacht und eine neue Wohnung gefunden bei der ich zum 15.3 einziehen kann. Vor Unterzeichnung des Mietvertrages fragte ich explizit den Vermieter noch einmal ob ich den auch zum 30.3 die Wohnung verlassen kann und den April nicht mehr zahlen muss. Dies sicherte dieser mir mündlich zu und so machte ich mich auf meinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben.

    Diese Woche setzte ich mich dann mit dem V erneut in Verbindung und wollte mit ihm die letzten Einzelheiten zum Auszug klären. Hieraufhin kam zunächst eine Mail in der er nochmals betonte dass ich am 30.3 ausziehen kann. Zwanzig Minuten später kam dann jedoch der Widerrief des V mit der Begründung, er habe mit dem neuen Mieter gesprochen und er wolle nun doch auf dem 30.4 auf jedenfall beharren.

    Da fiel ich natürlich aus allen Wolken und vereinbarte ein persönliches Gespräch mit ihm, was allerdings erfolglos verlief.

    Da ich bis auf die Emails keinerlei schriftlichen Nachweis habe stehe ich nun natürlich dumm da. Im Gespräch erläuterte ich dem V, dass ich schließlich bei Vertragsbeginn für ihn einen Laminatboden verlegt hatte (er zahlte das Material, ich hatte die Arbeit), und er doch wenigstens 2 Wochen kulant sein könnte. Die Laminatverlegung forderte der Vermieter damals als Bedingung für meinen Einzug und er sagte mir auch klipp und klar dass ich keinen Anspruch auf Vergütung hätte (alles mündlich). Ist das wirklich so? Der V will den Boden nach meinem Auszug behalten, der neue Mieter zahlt in etwa 50 Euro mehr Miete als ich. Wahrscheinlich wird das nicht ausschließlich mit dem Boden zu tun haben, dennoch trug die Verlegung zur Wohnwertsteigerung bei.

    Heute wurde im Aushang des Hauses zudem eine Nachricht angebracht (an alle Bewohner adressiert), dass
    ab 24.3 Arbeiten zur Fassadensanierung durchgeführt werden, die etwas über einen Monat dauern sollen. Hätte mich nicht da auch der V rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen (und dann zudem mit einem separaten Schreiben in meinen Briefkasten? §555 BGB sieht hier vor dass ein V dem Mieter 3 Monate vorher informieren muss und dass der Mieter bei Renovierungsarbeiten das Recht zur außerordentlichen Kündigung hätte. Im Mietvertrag steht jedoch, dass ich bei Renovierungen keinerlei Ansprüche an den Vermieter stellen könnte.

    Alles in allem eine sehr ärgerliche Geschichte. Vielleicht kann mir hier ja jmd ein paar Tipps geben (am besten mit Gesetzestexten oder Vergleichen untermauert)

    P.S: Sorry anscheinend falsches Unterforum...

    8 Mal editiert, zuletzt von burger (12. März 2014 um 16:15)

  • Hieraufhin kam zunächst eine Mail in der er nochmals betonte dass ich am 30.3 ausziehen kann. Zwanzig Minuten später kam dann jedoch der Widerrief des V mit der Begründung, er habe mit dem neuen Mieter gesprochen und er wolle nun doch auf dem 30.4 auf jedenfall beharren.
    [...]
    Da ich bis auf die Emails keinerlei schriftlichen Nachweis habe stehe ich nun natürlich dumm da.


    Du hast wenigstens die Mails. Einen schriftlichen Mietaufhebungsvertrag hast Du leider nicht. Mündlich hattet Ihr Euch jedoch auf ein vorzeitiges Mietende verständigt. Zur Beweiskraft reicht ja die Mail vielleicht.

    [...] dass ich schließlich bei Vertragsbeginn für ihn einen Laminatboden verlegt hatte (er zahlte das Material, ich hatte die Arbeit), [...] Die Laminatverlegung forderte der Vermieter damals als Bedingung für meinen Einzug und er sagte mir auch klipp und klar dass ich keinen Anspruch auf Vergütung hätte (alles mündlich). Ist das wirklich so?


    Gegenfrage: Warum sollte das nicht so sein? Ihr habt das seinerzeit so vereinbart und ausgeführt.

    Heute wurde im Aushang des Hauses zudem eine Nachricht angebracht (an alle Bewohner adressiert), dass
    ab 24.3 Arbeiten zur Fassadensanierung durchgeführt werden, die etwas über einen Monat dauern sollen. Hätte mich nicht da auch der V rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen (und dann zudem mit einem separaten Schreiben in meinen Briefkasten? §555 BGB sieht hier vor dass ein V dem Mieter 3 Monate vorher informieren muss und dass der Mieter bei Renovierungsarbeiten das Recht zur außerordentlichen Kündigung hätte.


    §555 BGB hat da wohl nicht mit zu tun.
    Ich denke, Du meinst den §555c BGB (Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen) und den §555e BGB (Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen).

    Es stellt sich hier die Frage, was genau die Arbeiten sind, weil:

    Erhaltungsmaßnahmen nach §555a BGB kennen keine 3-Monats-Ankündigungspflicht und kein Sonderkündigungsrecht.
    Modernisierungsmaßnahmen nach §555b BGB kennen das auch nicht, wenn sie [Zitat aus §555c Abs. 4 BGB] "nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die Mietsache verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen".

  • Hallo burger,

    solche Mailproblematiken sind hier nichts Neues.
    Ich sehe es so, dass Du ausziehen kannst, wenn und wann Du wilst - bloss Miete und Nebenkosten hast Du bis zum 30.04. zu zahlen.
    Kannst ja einen schriftlichen Aufhebungsvertrag zu einem früheren Termin mit dem VM machen. Mit einem evtl. Nachmieter hast Du nichts zu tun.

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