Muss ich diese Sanierungsarbeiten bei Auszug tätigen

  • Hallo Leute, wir sind vor 17 Jahren in diese Wohnung eingezogen, die aussah wie ein Schlachtfeld! Die Böden lösten sich in allen Räumen auf, die Fliesen in Küche und Bad waren durchsäht mit Löchern. Man kann sagen diese Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe unbewohnbar! Wir vereinbarten bei der Übergabe, das wir alles renovieren, bis auf die Decken die eine Holzvertäfelung haben, denn die waren gut und das bis heute! Wir machten also in der Küche neue Fliesen, im Bad neue Fliesen und Wohnzimmer/ Flur / Eingangsbereich neue Fliesen. Wir waren schon Mitte Oktober 1997 in der Wohnung und fingen an zu renovieren, die Wohnungsbaugesellschaft schickte uns den Gestattungsvertrag erst am 10.11.97 wo dann drin stand bei nicht gefallen müssen wir alles wieder entfernen. Wir haben alles in Weiß gemacht! Heute waren zwei Leute zur Vorabnahme hier und meinten wir müssten alle Decken und Böden rausreißen falls wir keinen Nachmieter finden der das übernehmen will! Wir haben damals von der Gesellschaft 750 DM bekommen um diese Renovierung zu machen. Meine Frage: Was muss ich machen und was nicht! Lg Tiggi

  • Hallo tiggi,

    es kommt drauf an, was damals im Übergabeprotokoll beschrieben und vereinbart war und was im Mietvertrag steht.

    "diese Wohnung eingezogen, die aussah wie ein Schlachtfeld!"
    - Ist subjektiv.

    "Die Böden lösten sich in allen Räumen auf, die Fliesen in Küche und Bad waren durchsäht mit Löchern. Man kann sagen diese Wohnung war zum Zeitpunkt der Übergabe unbewohnbar! Wir vereinbarten bei der Übergabe, das wir alles renovieren, bis auf die Decken"
    - Schriftlich nachweisbar?

    "die Wohnungsbaugesellschaft schickte uns den Gestattungsvertrag erst am 10.11.97 wo dann drin stand bei nicht gefallen müssen wir alles wieder entfernen."
    - Ist üblich: Eingebrachte Gegenstände sind bei Auszug wieder mitzunehmen.

    "Wir haben alles in Weiß gemacht! Heute waren zwei Leute zur Vorabnahme hier und meinten wir müssten alle Decken und Böden rausreißen falls wir keinen Nachmieter finden der das übernehmen will!"
    - Siehe Antwort vorher.

    "Wir haben damals von der Gesellschaft 750 DM bekommen um diese Renovierung zu machen. Meine Frage: Was muss ich machen und was nicht!"
    - Siehe ganz oben.

  • Hallo Berny, im Mietvertag steht nichts von diesen Sachen, der kam erst im Januar und ich habe gar kein Übergabeprotokoll und der Bauleiter machte heute auch eine Andeutung, das der Vermieter die Wohnung auch Modernisieren muss. lg

  • tiggi:

    "im Mietvertag steht nichts von diesen Sachen, der kam erst im Januar und ich habe gar kein Übergabeprotokoll"
    - aber wwahrscheinlich mangels Beweisbarkeit die A-Karte...

    "der Bauleiter machte heute auch eine Andeutung, das der Vermieter die Wohnung auch Modernisieren muss."
    - Modernisieren muss ein VM überhaupt und nie und nimmer nicht - lediglich die Mietsache gem. § 535 BGB (technisch) i.O. halten.

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