Brauche dringend Hilfe zum Thema Kündigung/Hausrecht

  • Hallo ,

    Mal angenommen, ein junger Mieter (nennen wir ihn David) ist in ein möbiliertes Zimmer eingezogen.

    Das Haus hat 3 Stockwerke und auf jedem Stockwerk gibt es 9 Einzelzimmer, welche von unterschiedlichen Leuten bewohnt werden. (gilt das schon als Pension?). Dusche, WC und eine Kochnische werden gemeinschaftlich genutzt.


    1.Es besteht nur ein mündlicher Mietvertrag, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen.
    2. Die Miete wird am Anfang des Monats in Bar bezahlt, dafür gibt es dann eine Quittung.
    2.1. Es gibt keine klare Kostenabrechnung über Kalt und Warmmiete. Es wird einfach pauschal XXX€ bezahlt.
    3. Die Hausverwalterin hat einen Generalschlüssel und verschafft sich damit unangekündigt regelmäßig Zugang zu den Zimmern. (um nachzusehen ob alles Ordentlich ist)
    4. Zusätzlich dazu verschafft sie sich jeden Freitag Zugang um die Zimmer durchzusaugen.
    5.Nun macht die Verwalterin David Vorschriften wie er sein Bett zu machen hat, dass er in jedes Regal Papier zu legen hat etc. Sollte David diese Vorgaben nicht einhalten, würde er nach 30 Tagen sofort gekündigt.

    David hat die Verwalterin darauf angesprochen, dass er nicht damit einverstanden ist, dass sie sein Zimmer einfach ohne Vorankündigung und ohne sein Einverständnis betritt. Daraufhin meinte sie, dass David sich, wenn es ihm nicht passt, doch eine neue Wohnung suchen soll. Hier gäbe es genug Leute die eine Wohnung suchen.

    Ist David wirklich abhängig von den Launen der Hausverwalterin und wenn er sich nicht daran hält, fliegt er raus?

    David hat drei Monate gesucht um endlich ein Zimmer in dieser Stadt zu finden, daher möchte er eigentlich nicht ausziehen.

    Hat die Hausverwalterin wirklich das Recht jederzeit unangekündigt in sein Zimmer zu gehen?

    Die Umschulung die David macht, ist an sich stressig genug, da möchte er nicht unbedingt noch Angst haben müssen jederzeit auf der Straße zu landen, wenn er etwas tut, was der Hausverwalterin nicht passt.

    Zu den Vermietern hat David keinen Zugang, aber nach dem was er gehört hat, sind die genauso drauf, wie die Hausverwalterin.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Gruß Deekay

  • Man kann ein neues Schloß einbauen und dem Vermieter oder Verwalter das Betreten des Zimmer verbieten.
    Das ist die eine Seite der Medaille und nun die andere Seite. Da eine zulässige Kündigungsfrist von 30 Tagen vereinbart wurde, wird die Vermieterin David bald den Stuhl vor die Tür setzen.
    Eine Entscheidung wird also David selbst finden müssen.

    Ich selbst habe als Leiharbeiter 3 Monate in einem möblierten Zimmer gewohnt zu dem die Vermieterin jederzeit Zutritt hatte.
    Es wäre mir nicht im Traum eingefallen, Gedanken wie David, zu hegen. Es hat uns allen nicht geschadet.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (11. März 2014 um 14:43)

  • Hallo Deekay,

    "David) ist in ein möbiliertes Zimmer eingezogen.
    Das Haus hat 3 Stockwerke und auf jedem Stockwerk gibt es 9 Einzelzimmer, welche von unterschiedlichen Leuten bewohnt werden. (gilt das schon als Pension?). Dusche, WC und eine Kochnische werden gemeinschaftlich genutzt."
    - Welchen offiziellen Status hat das Haus, bspw. Studentenwohnheim, Werkswohnheim o.ä.?

    "1.Es besteht nur ein mündlicher Mietvertrag, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen."
    - Lt. BGB § 573 sogar nur von bis zum 15.d.M. zum Monatsende.

    "2. Die Miete wird am Anfang des Monats in Bar bezahlt, dafür gibt es dann eine Quittung."
    - "prima"... und das Finanzamt wartet auf die Einnahmensangaben aus Vermietung und Verpachtung....?

    "2.1. Es gibt keine klare Kostenabrechnung über Kalt und Warmmiete. Es wird einfach pauschal XXX€ bezahlt."
    - Nicht zu beanstanden.

    "3. Die Hausverwalterin hat einen Generalschlüssel und verschafft sich damit unangekündigt regelmäßig Zugang zu den Zimmern. (um nachzusehen ob alles Ordentlich ist)"
    - Mangels schriftlichem MV enthalte ich mich der Stimme.

    "4. Zusätzlich dazu verschafft sie sich jeden Freitag Zugang um die Zimmer durchzusaugen."
    - Ist doch nett.

    "5.Nun macht die Verwalterin David Vorschriften wie er sein Bett zu machen hat, dass er in jedes Regal Papier zu legen hat etc. Sollte David diese Vorgaben nicht einhalten, würde er nach 30 Tagen sofort gekündigt."
    - Aber als Kündigungsbegründung ungeeignet (falls die Kdg überhaupt zu begründen wäre).

    "David hat drei Monate gesucht um endlich ein Zimmer in dieser Stadt zu finden, daher möchte er eigentlich nicht ausziehen."
    - Das Recht kennt keine Sentimentalitäten.

    "Hat die Hausverwalterin wirklich das Recht jederzeit unangekündigt in sein Zimmer zu gehen?"
    - Wie bereits gesagt...

    "Die Umschulung die David macht, ist an sich stressig genug, da möchte er nicht unbedingt noch Angst haben müssen jederzeit auf der Straße zu landen, wenn er etwas tut, was der Hausverwalterin nicht passt."
    - Sentimentalitäten...

    "Zu den Vermietern hat David keinen Zugang, aber nach dem was er gehört hat, sind die genauso drauf, wie die Hausverwalterin."
    - Ich muss da gerade an Hoeneß denken: Gier frisst Hirn...

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