Neuer Mietvertrag- Unterschreibungspflicht beider Eheleute notwendig?

  • Hallo alle zusammen,

    wir haben ein schönes Haus zur Miete gefunden, haben eine kleine Tochter und ich habe bin zzt Hausfrau, dh ich studiere wieder und beziehe kein Einkommen. Mein Mann zahlt unsere Miete etc, in der jetzigen Wohnung war das kein Problem, nur leider besteht der Vermieter des Hauses auf einen Vertrag mit beiden Eheleuten. Mein Mann hat ihm Schufa-Auskunft und Gehaltsnachweise angeboten, aber er findet es unüblich, dass der Mann alleine die Wohnung/Haus mietet.
    Ich hingegen habe ein komisches Gefühl eine Haus zu mieten, und somit gesamtschuldnerisch zu haften obwohl ich kein Einkommen beziehe.

    Was sind Eure Erfahrungswerte? MUSS man GEMEINSAM unterschreiben?

  • Wenn der VM es verlangt: JA.


    Alle Macht den Vermietern!! :eek:

    Es entscheidet jeder selbst, was er unterschreibt und was nicht.
    Wenn der Vermieter keinen Vertrag unterschreibt, in dem nicht beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande.
    Wenn die Eheleute keinen Vertrag unterschreiben, in dem sie beide als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande.

  • Wenn der Vermieter keinen Vertrag unterschreibt, in dem nicht beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande.
    Wenn die Eheleute keinen Vertrag unterschreiben, in dem sie beide als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande.


    WOW...:cool:
    Aber mal abgesehen davon, der erste Satz ist "falsch".
    Aschermittwochskater...?

  • Aber mal abgesehen davon, der erste Satz ist "falsch".
    Aschermittwochskater...?


    Sag' doch einfach, was daran nicht korrekt ist.

  • Es kommt darauf an, wer und wieviel Personen Vertragspartner sind.

    Sind mehrere Personen Vertragspartner muß jede unterschreiben oder dazu bevollmächtigt sein.

    Bedeutet auch: wenn ein Vertragspartner es wünscht kannn man unterschreiben und wenn nicht, dann eben nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (6. März 2014 um 14:51)

  • Sag' doch einfach, was daran nicht korrekt ist.


    Deinen Satz
    "Wenn der Vermieter keinen Vertrag unterschreibt, in dem nicht beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande."
    vereinfacht ausgedrückt
    "Wenn der Vermieter einen Vertrag unterschreibt, in dem beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande."
    In ersten und zweiten Teilesatz Negierungen gegeneinander aufgehoben. Kann mich aber auch irren...

  • Deinen Satz
    "Wenn der Vermieter keinen Vertrag unterschreibt, in dem nicht beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande."
    vereinfacht ausgedrückt
    "Wenn der Vermieter einen Vertrag unterschreibt, in dem beide Eheleute als Mieter auftreten, so kommt der Vertrag eben nicht zustande."
    In ersten und zweiten Teilesatz Negierungen gegeneinander aufgehoben. Kann mich aber auch irren...


    Du irrst Dich. :) Haupt- und Nebensatz alleine kannst Du nicht gegeneinander "aufrechnen".

  • Ich wusste, dass das kommt ... :rolleyes:

    Einmal editiert, zuletzt von AjaxMH (6. März 2014 um 19:32)

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