Vermieter fordert von mir die Kostenübernahme bei Reparatur der Hausfassade

  • Hallo,

    ich habe seit ca. 6 Jahren eine Satellitenschüssel an der Hausfassade mit 2 Bohrlöchern angebracht.
    Nun erhielt ich ein Schreiben meines Vermieters (GAG), dass ich die Schüssel unverzüglich zu entfernen
    habe, da dies nicht zulässig wäre (steht auch so im Mietvertrag, nur hat das bisher niemand gestört).

    Jetzt muss ich eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass ich mit den Ausbesserungsarbeiten,
    einer von der GAG beauftragten Firma, an der Fassade einverstanden bin (bleibt mir ja nichts anderes übrig)
    und die Kosten zu meinen Lasten gehen.

    Frage, was kommen da ungefähr an Kosten auf mich zu ? Es handelt sich um 2 ca. 6-8cm lange Bohrlöcher.
    Bzw, was gäbe es noch für Möglichkeiten ?

  • Wenn Sie durch eine unerlaubte Handlung am Gebäude einen Schaden verursacht haben, sind Sie für dessen Behebung voll verantwortlich.
    Das hat mit Mietrecht nichts zu tun.
    Vielleicht kann Ihnen Vati oder Mutti die Frage beantworten. Sie könnten vielleicht den Schaden eher in Augenschein nehmen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (4. März 2014 um 15:49)

  • Ich glaube, da ist jemand heute Morgen mit dem falschen Fuß aufgestanden....

    Meine Frage wurde einfach und verständlich gestellt, da ich nicht weiß, was man für solch kleine Ausbesserungen als Vermieter verlangen kann. Das betrifft ja nicht nur mich, sondern die Hälfte meiner Nachbarn.

    Kein Grund gleich beleidigend zu sein.

  • In solch einer dramatischen Angelegenheit würde ich als gelernter Dünnbrettbohrer nach dem Schüsselabbau die Bohrlöcher fachgerecht verschliessen und der GAG mitteilen, dass diesem Haus trotz deren Befüchtungen das Schicksal des Stadtarchivs erspart bleiben wird.

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