Entfernung von Eigentum durch Hausmeisterservice

  • Hallo,

    ich habe ein recht kompliziertes Problem und weiss nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.
    Ich bin sehr dankbar für Ratschläge denn ich erwäge aktuell rechtliche Schritte und wollte mich vorher absichern ob ich im Recht bin oder nicht.

    Also, ich wohne in einer normalen Mietwohnung mit einem kleinen Zimmer auf dem Speicer für meinen Sohn. Wir leben seit 5 Jahren hier und ab und zu lagert mein Sohn Gegenstände auf dem Speicher ( Unter einer Schräge, kein Fluchtweg wird verbaut, noch stören die gegenstände in irgendeinerweise). Dabei handelt es sich um 2 alte TV sowie einem Bürostuhl. Diese DInge stehen da nun schon einige Jahre.

    Am 26.01.2014 klebte ein NICHT unterschriebener Brief eines Hausmeisterservice an der Haustüre aufwelchem stand, dass diese Gegenstände bis zum 31.01.2014 weg sind, oder kostenpflichtig vom Hausmeisterservice entfernt werden.

    Daraufhin habe ich der Hausverwaltung auf den AB gesprochen um zu bitten die Sachen stehen zu lassen da mein Sohn sowieso Ende März ausszieht. Darauf kam keine Reaktion.

    Also haben wir die Sachen stehen lassen, denn ein NICHT unterschriebener Aushang eines Hausmeisterservices mit einer Frist von 5 Tagen kann doch wohl nicht rechtens sein oder?

    Jetzt am Freitag den 28.02.2014 wurden die Sachen vom Hausmeisterservice tatsächlich entfernt und ich erwarte eine Rechnung. Ich war den ganzen Tag zu Hause und keiner klingelte oder machte sich irgendwie bemerkbar.


    Meine Frage ist jetzt ob dies alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
    Dürfen die das so einfach?
    Einen Aushang von einem Hausmeisterservice der nicht unterschrieben war mit einer Frist von 5 Tagen, diese Frist um 4 Wochen verstreichen lassen um danach alles wegzuräumen, ohne ein Wort der Hausverwaltung an uns das alles durchzuführen.

    Nach meiner Subjektven Meinung ist das Diebstahl..

    Ich hoffe ich konnte das Problrem gut schildern und freue mich über ANtworten,

    Liebe Grüsse

  • In Gemeinschaftsräumen hat privater Krempel nichts zu suchen. Sie haben eine Aufforderung erhalten diese Gegenstände zu beräumen, dazu bedarf es keiner Unterschrift. Ihre Bitte um weitere Lagerung wurde nicht entsprochen und demzufolge haben Sie das zu entfernen und nicht anzunehmen es wäre erlaubt worden.

    Das war eindeutig und klar. Wenn Sie glauben ungerecht behandelt worden zu sein, bemühen Sie einen Rechtsanwalt. Das Mietrecht gibt dazu nichts her.

  • Zitat

    denn ein NICHT unterschriebener Aushang eines Hausmeisterservices mit einer Frist von 5 Tagen kann doch wohl nicht rechtens sein oder?


    Und was hättest du gemacht, wenn der unterschrieben war? Du bist ein Scherzkeks, richtig?

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