Hallo lang brauche dringend Hilfe
Im November 2011 wurde mit unsere nun seit 3 Monaten verstorbenen Vermieterin ein Mietvertrag geschlossen. 400 Euro Kaltmiete, 30 Euro NK, 80 Euro Gas, 30,Euro Wasser zusammen ein Betrag von 540,00 Euro. Kurz nachdem wir eingezogen sind kam die Vermieterin auf uns zu und bat darum 10,00 Euro mehr NK zu zahlen da unsere Vormieter wohl eine Nachzahlung erhalten hatten. Wir haben deshalb immer 550,00 Euro monatlich überwiesen.
Zur Info: Für Gas und Wasser gibt es nur einen Zähler den wir uns mit der Vermieterin welche zugleich unsere Nachbarin war teilten. Alle anderen Mieter haben einen eigenen Gaszähler je Wohnung. Unsere Wohnung wurde damals laut Vermieterin in 2 Wohnungen geteilt. Die Vermieterin zahlte die Kosten an die Stadtwerke.
Nun hat die Tochter der Vermieterin (welche auch bei der Vertragsunterzeichnung damals anwesend war und den Vertrag ausgefüllt hat) das Haus geerbt.
Sie behauptet nun das die 540 Euro nur Miete seien. Und wir angeblich die letzten 3 Jahre keine Zahlungen für Gas und Wasser gezahlt haben. Und fordert von uns eine Summe von 3500 Euro für diesen Zeitraum.
Das Problem was wir haben ist folgendes: Der Mietvertrag wurde damals von allen Parteien unterschrieben, aber jetzt mussten wir feststellen das uns offensichtlich die letzte Seite mit den Unterschriften nicht ausgehändigt wurde. Die Erbin müsste den kompletten Mietvertrag haben behauptet aber diesen nicht zu haben.
Als Verwendungszweck haben wir leider immer nur MIETE angegeben.
Welche Möglichkeit Haben wir jetzt, die Tochter war damals bei Vertragsunterzeichnung anwesend und hat alles handschriftlich ausgefüllt!! Das heißt ihre Schrift ist drauf die Unterschrift der verstorbenen Vermieterin fehlt aber da das Blatt nicht da ist
Ich meine sie kann doch jetzt nicht Jähre später nicht ankommen und sagen zahlt ihr mal obwohl das total ungerechtfertigt ist. Sie droht uns jetzt mit einer Klage. Welche Chancen hat sie damit durch zu kommen
Eine Nebenkostenabrechnung wurde nie erstellt in den 3 Jahren obwohl Vorauszahlungen geleistet wurden !!!!
Wer ist in der Beweispflicht? Kommt sie damit durch ?
Probleme mit Erbin der Vermieterin
-
Pink1984 -
2. März 2014 um 16:37 -
Erledigt
-
-
-
Wenn jemand nicht in der Lage ist zu beweisen, wieviel Kaltmiete und Betriebskosten über die Jahre bezahlt wurden und darüber hinaus nur einen unvollständigen Mietvertrag besitzt, dem kann nur ein Anwalt für Mietrecht helfen.
-
Das zwei Ausfertigen von Mietverträgen ohne Unterschriften existieren ist schon seltsam.
Bei soviel Leichtfertigkeit kann nur ein Anwalt helfen oder besser noch ein Gericht.
-
Zitat
Eine Nebenkostenabrechnung wurde nie erstellt in den 3 Jahren obwohl Vorauszahlungen geleistet wurden !!!!
Na dann wird es aller höchste Zeit die Abrechnungen einzufordern.
Keine Abrechnungen - keine Vorauszahlungen mehr. Jedenfalls nicht bis die Abrechnungen er- und zugestellt sind.
-
Mietvertrag:
Ihr habt die Seite(n) des Mietvertrags, wo das mit den Nebenkosten draufsteht. Die Eintragungen sind sogar von der jetzigen Vermieterin. Diese Vermieterin hat gar nichts? Na, dann habt Ihr doch mehr als die Vermieterin. Worauf stützt sie denn ihre Behauptungen?
Nachzahlung:
Wenn es keine Nebenkostenabrechnung gibt, kann ja auch niemand Eure Nachzahlung errechnet haben. Und das zunächst mal ganz unabhängig davon, ob Nebenkostenvorauszahlungen von der Vermieterin angerechnet würden oder nicht.
Eine jetzt erstmals Euch zugehende Nebenkostenabrechnung könnte maximal eine Nachforderung für ab April 2012 stellen (das hat mit Abrechnungszeiträumen und Fristen zu tun).
Soll heißen: Nachzahlungen für den Zeitraum von Christi Geburt bis März 2012 kann es meines Erachtens sowieso nicht geben. Und mit jedem Monat der verstreicht, zählt auch dieser Stichmonat einen weiter.
Beweispflicht:
Jeder hat sicherlich im Ernstfall irgendwo die Beweispflicht für das, was er behauptet.
Der Begriff "Miete" als Verwendungszweck spricht m.E. nicht gegen Euch, denn es ist ja nicht von Kaltmiete die Rede (und im Gegensatz dazu auch nicht von Inklusivmiete oder Pauschalmiete), sondern einfach nur von Miete. Für den gesunden Menschenverstand drückt in meinen Augen ein Mieter damit aus, dass er hier die vertraglich vereinbarte Miete bezahlt (unabhängig davon, wie die sich zusammensetzt).
Fazit:
Ich würde jede schriftliche Zahlungsaufforderung, die nicht auf einer gültigen Nebenkostenabrechnung beruht, schriftlich zurückweisen und bei der Gelegenheit erstmal Nebenkostenabrechnungen einfordern - und zwar alle. Ich schätze, damit wird sich die Vermieterin erstmal ziemlich schwer tun. Wenn tatsächlich welche kommen, würde ich die Belege einsehen wollen (da hat der Mieter ein Recht drauf) und die Abrechnung genauestens prüfen.
Der eigentliche Stress kann in meinen müden Augen doch eigentlich erst dann losgehen, wenn gültige Nebenkostenabrechnungen vorliegen, die Vermieterin aufgrund solcher Abrechnungen Geld von Euch haben will und Ihr aber sagt, dass die Abrechnung (z.B. wegen der Nebenkostenvorauszahlungen) falsch ist.
-
Ich würde den Brief o. dgl. abwarten und mich dann hier nochmal melden.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!