Legionellen und sonstige Probleme

  • Guten Tag zusammen!

    Folgende fiktive Annahmen:
    Bei einer Überprüfung der Wasserleitungen in einem Mehrfamilienhaus wird ein erhöhter Legionellenwert festgestellt.
    Hat der Vermieter gegenüber Mietern eine Informationspflicht bzgl eines festgestellten erhöhten Legionellenwertes, welcher durch die Hausverwaltung schriftlich an die Eigentümer bekannt gemacht wurde? (In diesem Schreiben werden auch Maßnahmen beschrieben: Wasserhähne 5 Minuten heiß aufdrehen, "Duschen auf eigene Gefahr")
    Wenn der Vermieter dieser möglichen Pflicht nicht nachkommt und für den Mieter nicht erreichbar ist, was kann ein Mieter tun? Lohnt sich der Gang zum Anwalt, obwohl bisher noch kein gesundheitlicher Schaden festgestellt wurde?

    4 Mal editiert, zuletzt von KingDingeling (28. Februar 2014 um 13:58)

  • Hat der Vermieter gegenüber Mietern eine Informationspflicht bzgl eines festgestellten erhöhten Legionellenwertes, welcher durch die Hausverwaltung schriftlich an die Eigentümer bekannt gemacht wurde? Wenn der Vermieter dieser möglichen Pflicht nicht nachkommt und für den Mieter nicht erreichbar ist, was kann ein Mieter tun? Lohnt sich der Gang zum Anwalt, obwohl noch kein gesundheitlicher Schaden festgestellt wurde?


    Natürlich lohnt sich ein Gang zum Anwalt, denn davon lebt er recht gut...
    Ob der von Dir geschilderte Sachverhalt ein mietrechtliches Problem ist, kann ich nicht beurteilen.

  • Es gibt laut Trinkwasserverordnung Grenzwerte, ab denen die Sache sogar dem Gesundheitsamt gemeldet werden muss.

    Ab welchen Grenzwerten genau wer jetzt genau einen Mieter zu informieren hat, weiß ich nicht (Hausverwaltung, Vermieter, Gesundheitsamt, oder wer auch immer). Aber wir werden höchstwahrscheinlich im Internet nirgendwo eine Stelle finden, die es dem Vermieter verbietet. Im Gegenteil, es gibt verschiedene Aussagen, dass ein Vermieter sehr wohl informieren sollte/muss (Suche nach "legionellen informationspflicht mietwohnung").

    In der "fiktiven Annahme" weiß also der Mieter von dem Befund. Woher weiß er es?
    Und was hat er denn nun fiktiv vor? Möchte er an Informationen kommen, was nun bei erhöhten Werten zu tun ist, oder möchte er einfach nur den Vermieter anzeigen wegen einer möglichen Verletzung dessen Informationspflicht?

    Wäre ich der fiktive Mieter, würde ich mich als erstes an die Quelle des mir bekannt gewordenen Befundes wenden und dort erfragen, was ich nun tun muss, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

  • Danke für die Antwort.

    In diesem "fiktiven" Fall hat der Mieter durch einen Nachbarn zufällig im Vorbeilaufen die Information erhalten. Daraufhin wurden genauere Informationen durch den Mieter am nächsten Tag bei der Hausverwaltung eingeholt: Diese beschrieb nur die Maßnahmen aus dem Schreiben an die Vermieter/Eigentümer und das ja "eigentlich" die Gefahr im Erdgeschoß nicht allzu hoch einzuschätzen ist und man doch bitte 5 Minuten die Wasserhähne heiß durchlaufen lassen soll. Es wurde nur ein "erhöhter Wert" festgestellt, welcher eine Nachprüfung in 10 Tagen mit sich zieht. Eine weitere Maßnahme der Hausverwaltung war die Erhöhung der Warmwassertemperatur..

    Aufs Mietverhältnis bezogen läuft derzeit die Kündigung der Wohnung und der Vermieter glänzt dauerhaft durch Nichterreichbarkeit auf jegliche Art und Weise... Weiterhin ist der Mieter sehr verärgert, da auch ein 4 monate alter Säugling im Bad geduscht wird und er es gerne wissen möchte, ob er seinen Sohn einer potentiellen Gefahr aussetzt. Diese ständige Gleichgültigkeit, erst Recht in Sachen Gesundheit, gehört in den Augen des Mieters bestraft. Daher die Frage, ob eine "Informationspflichtverletzung" geahndet werden kann.

  • Weiterhin ist der Mieter sehr verärgert, da auch ein 4 monate alter Säugling im Bad geduscht wird und er es gerne wissen möchte, ob er seinen Sohn einer potentiellen Gefahr aussetzt. Diese ständige Gleichgültigkeit, erst Recht in Sachen Gesundheit, gehört in den Augen des Mieters bestraft. Daher die Frage, ob eine "Informationspflichtverletzung" geahndet werden kann.


    Verstehe. Aber die Frage wird dann am ehesten ein Anwalt beantworten können, denn da gibt es dann vermutlich einiges an fallbezogenen Dingen abzuwägen.

    Ich persönlich könnte mir durchaus vorstellen, dass der Vermieter in Schwierigkeiten geraten könnte, wenn er Wissen über gesundheitsgefährdende Werte erlangt und dieses nicht an seine Mieter weitervermittelt hätte.

    Für grundsätzliche Informationen dazu empfehle ich Herrn Guugel - z.B. mit den im meinem Vorpost genannten Suchbegriffen. Solltest Du dabei auf genaue Werte und vor allem Paragraphen stoßen, die den Vermieter verpflichten, wäre es nett, wenn Du hier davon berichten würdest. Danke. :)

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