Nebenkostenabrechnung/Umlagen

  • Hallo an alle, ich bin neu hier :)

    evtl. könnt Ihr mir weiter helfen, ich mußte Ende März 2013 zu meiner Mutter ziehen (bin nur gemeldet stehe nicht im Mietvertrag bzw. habe keinen Untermietvertrag).

    Mit ihrer Nachbarin bzw. dem Vermieter war ausgemacht, daß ich mich an den Wasserkosten beteilige.

    Meine Mutter lebt in einem Zwei- Parteien Haus zur Miete. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung bekommen und es wurden alle aufgeführten Posten (Heizung, sämtliche Versicherungen etc.) durch 3 Köpfe geteilt und mal 2 Köpfe (Mutter und ich) multipliziert, so daß ich für 9 Monate EUR 1900,- bezahlen soll bzw. meine Mutter :mad:

    Die Nachbarin soll nur EUR 468,- bezahlen.

    Letztes Jahr waren es für beide Mietparteien je EUR 150,- Nachzahlung!

    Hilfe, was können wir tun.

  • Aus meiner Sicht ist der Schlüssel nach Personen nicht zu beanstanden. Geteilt durch 3 multipliziert mit 2 = richtig (3. Schuljahr)

    Sie können nur anhand der Rechnungsbelege prüfen, ob die Kosten in dieser Höhe auch so angefallen sind. Weiterhin achten Sie auf versteckte Verwaltungs- und Reparaturkosten.

  • Hallo regestrierer,

    falls der Personenschlüssel nicht explizit VOR bzw. BEI Abschluss der Mietvertrags / der Mietverträge vereinbart wurde, ist m.E. mietflächenanteilmässug abzurechnen.

    "es wurden alle aufgeführten Posten (Heizung, sämtliche Versicherungen etc.) durch 3 Köpfe geteilt und mal 2 Köpfe (Mutter und ich) multipliziert, so daß ich für 9 Monate EUR 1900,- bezahlen soll bzw. meine Mutter :mad:
    Die Nachbarin soll nur EUR 468,- bezahlen."
    - Kann ja bei personenanteilmässiger Berechnung wohl kaum stimmen...: Bei 2368€ und 33 Personenmonaten müssten bei der Nachbarin und Deiner Mutter je 861,09€ - und für Dich 645,82€ zu Buche schlagen.

  • falls der Personenschlüssel nicht explizit VOR bzw. BEI Abschluss der Mietvertrags / der Mietverträge vereinbart wurde, ist m.E. mietflächenanteilmässug abzurechnen.
    [...]
    Kann ja bei personenanteilmässiger Berechnung wohl kaum stimmen...:


    Berny:
    Nicht nur Deines Erachtens, sondern auch dem BGB §556a nach. :)
    Kurz: Es muss wohl im Mietvertrag stehen, ob und wo abweichend von den gesetzlichen Vorgaben nicht nach Verbrauch oder Fläche abgerechnet wird.

    Die Angaben der Nachzahlungsbeträge kannst Du nicht rechnerisch überprüfen, da Du die Nebenkostenvorauszahlungen der beiden Mietparteien nicht kennst.

    Zum Wasser:
    Der Wasserverbauch muss normalerweise verbrauchsabhängig abgerechnet werden, d.h. es sollten Wasserzähler für die Wohnungen installiert sein. Es gibt aber m.E. Ausnahmen (z.B. wenn eine Installation solcher Zähler einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedeuten würden), wo davon abgewichen werden darf. Dann würde wieder die Fläche zur Aufteilung der Kosten herangezogen werden oder aber das, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Zur Heizung:
    Heizkosten müssen in der Regel nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden (platt ausgedrückt: auch hier möchte der Gesetzgeber eine Abrechnung nach Verbrauch und nicht nach Personen erreichen). Erlaubte Ausnahmen davon sind in ihr beschrieben.

  • Zitat

    eine Abrechnung nach Verbrauch und nicht nach Personen erreichen


    Eine Abrechnung nach Personen hat es bei den Heizkosten aber noch nie gegeben. Da hier in dem Zweifamilienhaus nur Mieter sind, müssen die Heizkosten zwingend nach der benannten Verordnung abgerechnet werden.

    regestrierer

    Es wäre von Vorteil, wenn du diese ominöse Abrechnung scannen und hochladen würdest. Deine Angaben ergeben nämlich keinen Sinn.

  • Zitat

    Mit ihrer Nachbarin bzw. dem Vermieter war ausgemacht, daß ich mich an den Wasserkosten beteilige.

    Gibt darüber etwas schriftliches?


    Zitat

    Meine Mutter lebt in einem Zwei- Parteien Haus zur Miete. ...

    Die Nachbarin soll ...

    Also nur Mutti und die Nachbarin (andere Mieterin).

    Dann ist der Vermieter verpflichtet die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abzurechnen. Tut er das nicht kann der Mieter 15 % der Heizkosten abziehen bei der Abrechnung.

    Die Abrechnung der anderen NK, wurde ja schon geschrieben, darf nur nach Personen erfolgen wenn die ausdrücklich im Mietvertrag so vereinbart ist.

    Also mal einen Blick in den Vertrag werfen.

  • Richtig Berny. Ich hatte die Monate nicht berücksichtigt.

    Auch sollte der Fragesteller sich zum Nachbar dahingehnd äußern, ob Mieter oder Vermieter. Das ist für die Beantwortung der Frage unabdinglich.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (28. Februar 2014 um 10:02)

  • Danke erst mal für die Tipps, beide Parteien bezahlen jeweils EUR 150,- Abschlag im Monat.

    Im Anhang beide Nebenkostenabrechnungen.

    Das ist alles andere, aber keine korrekt Betriebskostenabrechnung.

    Es fehlen, auf den ersten Blick, einige Grundanforderungen wie

    Abrechnungszeitraum

    Nutzungszeitraum

    Wohnfläche

    Gesamtkosten des Hauses

    Umlageschlüssel


    Ich würde das Ding, weil formell falsch, zurückschicken.

    Hier Infos zu formellen Anforderungen an eine korrekte Abrechnung.

    Mietrecht: Formelle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, F

    Und noch mal der Hinweis, wenn der VM nicht mit im Haus wohnt, könnt Ihr 15 % der Heizkosten abziehen da er nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnet.

    150 € Vorauszahlungen erscheint mir recht wenig. Wie groß sind denn die Wohnungen?

  • Ich würde das Ding, weil formell falsch, zurückschicken.
    [...]Und noch mal der Hinweis, wenn der VM nicht mit im Haus wohnt, könnt Ihr 15 % der Heizkosten abziehen da er nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnet.


    Um Missverständnissen vorzubeugen:
    Da die Abrechnung aber sowieso formell falsch ist, muss zunächst gar nichts bezahlt werden - weder mit noch ohne 15%. ;)
    Vielleicht ist die nächste dann ja korrekt und sogar nach HeizkV. Das kann ja heute noch keiner wissen ...

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