PVC verlegen und streichen bei Auszug!

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Mein Vermieter möchte, dass ich den PVC-Boden neu verlege, da dieser beim Auszug einen kleinen Riss abbekommen hat. Folge ist, dass wegen einem 3 cm Riss im Wohnzimmer nun auch die Küche neu verlegt werden soll, da diese direkt ans Wohnzimmer angrenzt, insgesamt eine Fläche von 30 m².
    Ferner soll die Wohnung komplett gestrichen werden, da ich darin geraucht habe und der Teppich im Schlafzimmer soll gereinigt werden, da auch dieser nach Rauch riechen würde. Ich habe 1,5 Jahre in der Wohnung gelebt.
    Sind diese Regelungen rechtens? Es steht nichts von einem Rauchverbot und ansonsten sind Wände und Teppich völlig in Ordnung.

    Hinzu kommt, dass mich der Vermieter nach Absprache vorzeitig aus meinem Vertrag entlässt. Ich hätte noch bis August 2014 die Wohnung, er entlässt mich aber vorzeitig, wenn er einen Nachmieter findet (für 250 € Bearbeitungsgebühr). Ich bin schon umgezogen, möchte die Wohnung also so schnell wie möglich loswerden.

    Muss ich die Renovierung schlucken oder besser gegen angehen, dafür aber riskieren, dass ich die volle Mietzeit zahlen muss?

    Danke :)

    Einmal editiert, zuletzt von trine1 (25. Februar 2014 um 17:17)

  • Ihre Renovierungspflicht ergibt sich aus dem Mietvertrag. Ohne diesen zu kennen ist eine Antwort nicht möglich. Mal scannen und hier einstellen, ohne relevante Daten.

  • trine1:

    "Mein Vermieter möchte, dass ich den PVC-Boden neu verlege, da dieser beim Auszug einen kleinen Riss abbekommen hat. Folge ist, dass wegen einem 3 cm Riss im Wohnzimmer nun auch die Küche neu verlegt werden soll, da diese direkt ans Wohnzimmer angrenzt, insgesamt eine Fläche von 30 m²."
    - Von hier aus ist schlecht zu beurteilen, ob die VM-Forderung überzogen ist oder nicht.

    "Ferner soll die Wohnung komplett gestrichen werden, da ich darin geraucht habe und der Teppich im Schlafzimmer soll gereinigt werden, da auch dieser nach Rauch riechen würde."
    - Was besagt der MV?

    "ansonsten sind Wände und Teppich völlig in Ordnung."
    - Ist Ansichtssache.

    "Hinzu kommt, dass mich der Vermieter nach Absprache vorzeitig aus meinem Vertrag entlässt. Ich hätte noch bis August 2014 die Wohnung, er entlässt mich aber vorzeitig, wenn er einen Nachmieter findet (für 250 € Bearbeitungsgebühr). Ich bin schon umgezogen, möchte die Wohnung also so schnell wie möglich loswerden."
    - Es lebe der Basar...

    "Muss ich die Renovierung schlucken oder besser gegen angehen, dafür aber riskieren, dass ich die volle Mietzeit zahlen muss?"
    - Dies könnte eher ein Fachanwalt mit einem Gutachter beantworten (gegen vierstelliges Honorar...).

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