Renovieren bei Auszug, bitte um Hilfe Mietvertrag von 1987

  • Sehr geehrtes Forum,

    ich werde in der nächsten Zeit aus meiner Wohnung ausziehen und habe jetzt schon etwas Kopfschmerzen, wenn ich da die Auszugsmodalitäten denke.

    Ich bewohne die Wohnung seit 1987, damals wurde mir die Wohnung nicht renoviert hinterlassen. Ich habe die Wohnung somit zum Einzug renoviert und alle Jahre mal wieder etwas investiert, um die Wohnung in einem guten Zustand zu halten. In den letzten 5 Jahren habe ich das ein wenig vernachlässigt, da ich schon wusste, dass ich nicht mehr all zu lange dort wohnen bleibe und nicht mehr viel investieren wollte.

    Jetzt wollte ich fragen, ob ich bei Auszug überhaupt renovieren muss und habe die relevanten Passagen einmal fotografiert. Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe.

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  • Gegenfrage: Sind bei Dir solche Schäden in der Wohnung vorhanden, wie sie im ersten Foto benannt sind?

  • Gegenfrage: Sind bei Dir solche Schäden in der Wohnung vorhanden, wie sie im ersten Foto benannt sind?

    Hallo Ajax,

    in 2 Zimmern sind keine Tapeten mehr vorhanden, da ich dort die Wände vor einigen Jahren verputzt habe.

    Im anderen Zimmer ist die Tapete an einigen Stellen etwas locker und beschädigt.

    Viele Grüße und Dank!

  • in 2 Zimmern sind keine Tapeten mehr vorhanden, da ich dort die Wände vor einigen Jahren verputzt habe.

    Und sind die Wände weiß gestrichen? Wenn ja, dann sind die doch vielleicht in Ordnung. Das kann man mit dem Vermieter ja besprechen.

    Im anderen Zimmer ist die Tapete an einigen Stellen etwas locker und beschädigt.


    Beschädigte Tapeten gehören eigentlich "schönheitsrepariert". Wenn Du das bisher nicht getan hast, solltest Du es meiner Meinung nach mit Auszug nachholen.

  • ich werde in der nächsten Zeit aus meiner Wohnung ausziehen und habe jetzt schon etwas Kopfschmerzen, wenn ich da die Auszugsmodalitäten denke.


    Weshalb? Mache doch zusammen mit dem VM eine "Vorabnahme" mit Zweifachprotokoll.

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