Neuer Fußboden bei Auszug - Vom Vormieter hat uns falsch informiert

  • Edit: Ich scheine bei der Erstellung im falschen Unterforum gelandet zu sein, könnte jemand den Thread bitte in den Bereich: Instandhaltung - Reparaturen verschieben- Danke.

    Hallo,

    ich habe folgendes Anliegen und bräuchte dringend Rat:

    Wir sind vor kurzem in eine Wohnung gezogen die vor uns auch schon vermietet war. In der Küche lag ein "Linoleum"-Boden, sprich eine einfache Folie, nichts fest montiertes. Der Vormierter hatte uns gefragt ob wir diese übernehmen möchten, auf die Nachfrage, was darunter sei, versicherte dieser uns, dass unter dieser Schicht noch eine ganz normale Schicht Linoleum sei.
    Nun war heute unsere vermieterin zur Besichtigung(Wohngesellschaft) und dabei stellten wir fest, dass unter der einfachen Folie nur Sperrholzplatten sind und darunter auch kein richtiger Fußboden.
    Damit aber noch nicht genug, so sollen wir später wenn wir ausziehen den Bauzustand wiederherstellen, sprich einen Fußboden (linoleum) verlegen, wir hätten es immerhin von den Vormietern so übernommen. Hätten wir jedoch gewusst, dass unter der einfachen Linoleumfolie nichts weiter ist hätten wir das so nie akzeptiert, der Vermieter hat uns darüber auch nicht weiter informiert.

    Wie ist hier die Rechtslage, müssen wir beim Auszug den Fußboden komplett neu machen auch wenn dieser ja rein faktisch von Anfang an nie richtig existierte? Und wie sieht das mit der Aussage des Vormieters aus, immerhin scheint dies ja eine klare Täuschung gewesen zu sein.

    Vielen Dank schon einmal

    Jukner

    Einmal editiert, zuletzt von Jukner (12. Februar 2014 um 16:51)

  • Das Problem könnte zwischen dem Vermieter und dem Vormieter bestehen.
    Wenn Sie den Belag vom Vormieter übernommen haben, gehört er Ihnen. Mit diesem Belag waren die Sperrholzplatten abgedeckt, was Sie bei der Übernahme nicht erkannten. Mithin kann man schon von einer Täuschung sprechen. Ob gewollt oder nicht sei dahingestellt. Ein sogenannter Mangel.
    Die Klärung muß der Vermieter herbeiführen; möglicherweise ist er selbst getäuscht worden. Das wäre aber zu klären. Zumindest muß sich der Vermieter Ihnen gegenüber äußern.
    Bleiben Sie dran. Fordern Sie den Vermieter (schriftlich) zu einer Stellungnahme auf.
    Notfalls Anwalt einschalten.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (12. Februar 2014 um 18:19)

  • Zitat

    In der Küche lag ein "Linoleum"-Boden

    Das will ich ganz ernsthaft bezweifeln, denn das ist mit Sicherheit ein PVC-Belag. Der Unterschied ist vergleichbar mit einem Porsche Cayenne und einem Lada Niva.

  • Damit aber noch nicht genug, so sollen wir später wenn wir ausziehen den Bauzustand wiederherstellen, sprich einen Fußboden (linoleum) verlegen, wir hätten es immerhin von den Vormietern so übernommen.


    Nur zu diesem Punkt schnell mal:
    Unabhängig davon, ob und wen der Vormieter nun alles getäuscht haben mag oder nicht - hast Du irgendeinen komischen Vertrag unterschrieben, mit dem Du vom Vormieter das Mietverhältnis, also die Wohnung und alle daraus enstandenen Rechte und Pflichten, übernommen hast? Ich weiß gar nicht, ob es sowas gibt, aber ich vergleiche es mal mit einer Erbschaft, wo der Erbe mit allen Rechten und Pflichten in das Mietverhältnis des Verstorbenen eintritt.

    Wenn ja und der Vormieter hatte irgendwann den Fußboden rausgerissen, dann wird es spannend.

    Wenn nicht, so besteht doch ein "neues" Mietverhältnis mit neuem Vertrag zwischen Dir und dem Vermieter. Der Vermieter hat Dir also einen Fußboden aus Sperrholz vermietet. Mehr müsstest Du dann auch nicht wiederherstellen, wenn Du irgendwann ausziehst.

  • ... so besteht doch ein "neues" Mietverhältnis mit neuem Vertrag zwischen Dir und dem Vermieter. Der Vermieter hat Dir also einen Fußboden aus Sperrholz vermietet. Mehr müsstest Du dann auch nicht wiederherstellen, wenn Du irgendwann ausziehst.


    Wichtig ist die Beweisbarkeit des Zustands bei Übernahme der Mietsache. Eine Verbesserung kann der VM nicht verlangen, auch nicht per Individualvereinbarung.

  • Vielen Dank schon einmnal für die rege Beteiligung.

    Kolinum: Die Vormieterin war eine junge Dame, die meines Wissens nach einmal meinte, dass sie den Fußboden so auch vom Vormieter übernommen hat. ich bin mir also nicht einmal sicher ob sie über den aktuellen Zustand bescheid wusste. Vlt hat sie das aber auch nur bewusst gesagt um uns damals zu beschwichtigen.
    Erstaunlich ist nur, dass die Vertreterin der Wohngesellschaft nie etwas darüber gesagt hat, immerhin kann meines Erachtens nach nicht einfach ein Fußboden ohne deren Genehmigung rausgerissen werden.

    Mainschwimmer: Da haben sie Recht, es liegt ein einfacher PVC-Belag auf den Holzplatten und kein Linolium, so ist es auch bei der Übernahme festgehalten worden, jedoch nicht, dass sich darunter nur Sperrholzplatten befinden.

    @ AjaxMH: Wir haben nur das Übernahmeprotokoll ausgefüllt mit den Mängeln und den vom Vormieter übernommenen Sachen, darunter fällt eine Sitzgarnitur in der Küche, Laminat in zwei Zimmern und den PVC-Belag im Flur und in der Küche.
    Das PVC ist Flur war nicht verklebt, wodurch man darunter das Linolium sehen konnte, in der Küche war dies jedoch anders, da ist es an den Seiten festgeklebt. Wir haben uns das gestern einmal genauer angeschaut und festgestellt, dass in im Bereich der Tür vom Flur zur Küche ein Schnitt im Linolium ist und danach dieses komplett rausgerissen worden sein zu scheint. An dieser Kannte beginnt dann das PVC.

    Berny: Bei der Übernahme waren sowohl mein Mitbewohner, als auch meine Eltern dabei.

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