Kündigung versucht, kein Mietvertrag weil Paragraph nicht erfüllt?

  • Hallo Ihr,

    wir wollten unseren Mietvertrag kündigen, dies wurde abgelehnt, weil der Vertrag mit Notar festgelegt wurde (Kündigung nur außerordenlich möglich, Kündigungsausschluss 10 Jahre, wir hatten das damals so akzeptiert).
    Auf Anfrage beim Notar hieß es in der Antwort, dass ein Mietvertrag noch gar nicht zustandegekommen sei, da ein Paragraph nicht erfüllt sei. Irgendein Schreiben fehle nach wie vor. Deshalb wäre es ein Nutzungsvertrag des Hauses. :confused:
    Wir wollen raus aus dem Haus, wegen Scheidung, sind aber vertraglich gebunden. Sind wir auch bei einem Nutzungsvertrag gebunden? Gibt es da besondere Bedingungen, dass man den kündigen kann? Kennt sich da jemand aus?

    LG, Kats

    Einmal editiert, zuletzt von Kats (11. Februar 2014 um 14:14)

  • Auskennen nicht wirklich. Auch verstehe ich nicht, welches Schreiben da fehlen soll. Das klingt schon jetzt so kompliziert, dass man eigentlich nur guten Gewissens raten kann, zu einem Fachanwalt zu gehen. Vielleicht ist das und ein anwältliches Kündigungsschreiben (so rechtlich möglich) gar nicht soooo teuer ...

    Hangel Dich ansonsten z.B. doch hier (klick) mal durch. Vielleicht kannst Du dort genauer ersehen, ob der Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist (wg. Dauer oder Einseitigkeit etc.)

  • Auskennen nicht wirklich. Auch verstehe ich nicht, welches Schreiben da fehlen soll. Das klingt schon jetzt so kompliziert, dass man eigentlich nur guten Gewissens raten kann, zu einem Fachanwalt zu gehen. Vielleicht ist das und ein anwältliches Kündigungsschreiben (so rechtlich möglich) gar nicht soooo teuer ...
    Hangel Dich ansonsten z.B. doch hier (klick) mal durch. Vielleicht kannst Du dort genauer ersehen, ob der Kündigungsverzicht überhaupt wirksam ist (wg. Dauer oder Einseitigkeit etc.)


    Ich stimme da zu und neige dazu, dass die zehn Jahre Kündigungsausschluss unwirksam sind und somit mit drei Monaten gekündigt werden kann.
    Zehn Jahre bei Gewerbemietverträgen sind jedoch garnicht so selten und auch statthaft.

  • Mietvertrag mit Notar?

    Das ist sehr unüblich bzw. nicht nötig.

    Was genau besagt denn dieser Vertrag?

    Ein Nutzungsvertrag ist nichts anderes als ein Mietvertrag.

    Haus ist viel und noch was.

    Haus in dem Sie selbst wohnen, Haus im Sinne von Hotel, Pension ... etc. oder was genau?

  • Zitat

    anitari: Siehe Wozu gehört ein Mietkaufvertrag?. Ich weiß ja selber nicht zu welchem Rechtsgebiet diese Thematik gehört!

    Jedenfalls nicht zur Thematik Mietrecht.

    Mietkauf ist nämlich eine ganz andere Baustelle.

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