Hallo Ihr,
wir wollten unseren Mietvertrag kündigen, dies wurde abgelehnt, weil der Vertrag mit Notar festgelegt wurde (Kündigung nur außerordenlich möglich, Kündigungsausschluss 10 Jahre, wir hatten das damals so akzeptiert).
Auf Anfrage beim Notar hieß es in der Antwort, dass ein Mietvertrag noch gar nicht zustandegekommen sei, da ein Paragraph nicht erfüllt sei. Irgendein Schreiben fehle nach wie vor. Deshalb wäre es ein Nutzungsvertrag des Hauses. ![]()
Wir wollen raus aus dem Haus, wegen Scheidung, sind aber vertraglich gebunden. Sind wir auch bei einem Nutzungsvertrag gebunden? Gibt es da besondere Bedingungen, dass man den kündigen kann? Kennt sich da jemand aus?
LG, Kats