Kündigung der Whg ohne Mietvertrag nach kurzer Zeit bei Mängeln!

  • hallo zusammen,

    wie bestimmt viele der hier registrierten habe auch ich nie daran gedacht nach einer frage zum mietrecht zu kommen, nun ist es leider so, ich bin aber froh hier angekommen zu sein.

    nun zu meinem/unserem "problemfall",

    mitte oktober 2013 entschied ich mich kurzfristig im nachbarhaus eine 3raum whg für uns anzumieten.

    ende dezember 2013 wurde die wohnungsübergabe durchgeführt, wo auch einige sachen aufgezählt wurden, unter anderem sollten die türen und fenster neu justiert werden weil ein starker zug in der whg zu spüren ist.

    soweit so gut, pünktlich zum jahreswechsel eingezogen, und wenig später (ca.15-25.01.14) fing der ärger an, von den 3 räumen wurde nur das badezimmer sowie die wohnstube an die 20 grad warm, der rest bewegt sich auch bei den heute herschenden aussentemperaturen nie über 16-17grad.

    wir heizen ganz normal bzw auch stärker es ändert sich nichts.

    temperaturen sind protkolliert.

    wir haben die sachen bei unserem vermieter gemeldet und prompt antwort bekommen das eine firma kommt.

    soweit so gut, kam ich einen tag nachhaus wollte lüften, da waren die ausgelegten zugluftstopper am fenster angefroren.

    damit war das maas für uns voll, wir wollen hier raus.


    wir baten unseren vermieter im friedlichen ton uns doch einmal besuchen zu kommen und ein gespräch zu führen,keine reaktion.

    durch zufall traf ich ihn auf dem hof und bat ihn um ein gespräch zusammen mit meiner freundin, daraufhin kam sofort die patzige antowrt" worum gehts denn, was ist denn los.um die whg, Dann ziehen sie doch einfach aus!"

    daraufhin einen tag später nochmal das gespräch gesucht, es kam nichts dabei raus außer teilweise beleidigungen und anfeindungen.

    was können wir machen?

    der wichtigste punkt, unser vermieter hat KEINEN MIETVERTRAG der unterzeichnet ist von uns, lediglich ein übergabeprotokoll wurde erstellt. mehr nicht!

    ich hatte heute ein tel mit dem mieterschutzbund, die junge dame sagte mir mit 100iger sicherheit , ausziehen und gut, es besteht kein rechtskräftiger vertrag, und das protokoll stellt keinen vertrag sondern einen zustand der sache dar.

    sie sagt uns kann nichts passieren.

    miete wurde für januar und februar korrekt gezahlt.


    sorry für den langen text, aber selbst die gNzen worte können die sachen nicht komplett wiedergeben.


    vielen dank für eure hilfe im voraus.

  • was können wir machen?
    der wichtigste punkt, unser vermieter hat KEINEN MIETVERTRAG der unterzeichnet ist von uns, lediglich ein übergabeprotokoll wurde erstellt. mehr nicht!
    ich hatte heute ein tel mit dem mieterschutzbund, die junge dame sagte mir mit 100iger sicherheit , ausziehen und gut, es besteht kein rechtskräftiger vertrag, und das protokoll stellt keinen vertrag sondern einen zustand der sache dar.
    sie sagt uns kann nichts passieren.


    Hallo Freddy,
    diese Auskunft war falsch. Natürlich besteht ein (mündlicher) Mietvertrag, weil:
    1. Ihr eingezogen seid,
    2. Ihr Miete zahlt,
    3. Ihr die Schlüssel der Mietsache habt.
    Ihr beide müsstet zwecks Vertragsbeendigung schriftlich kündigen, und zwar "zum nächstmöglichen Termin" (so kann man faktisch JEDEN Vertrag kündigen). Das wäre dann automatisch zum 31.05.2014.

  • Wenn Ihr raus wollt und der Vermieter auch sagt: "Dann ziehen sie doch einfach aus!", dann macht das doch.

    Wenn also der Vermieter einverstanden ist, macht einen Aufhebungsvertrag.

    1. Vereinbart euren Auszug zum Ende Februar.
    2. Bezahlt nach Februar keine Miete mehr.
    3. Gebt zum Übergabedatum die Schlüssel ab.

    Lasst euch alles quittieren, was Ihr dem Vermieter bei Einzug auch quittiert habt.

    Wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, kündigt hochoffiziell schriftlich mit gesetzlicher Kündigungsfrist und macht per sofort schriftlich die Mängel der Wohnung fest (so Eure Kritik an den Sachen berechtigt ist) und fordert die Beseitigung mit allem was dazu gehört. Wenn Ihr als Mieter in den Monaten, die Ihr dort wohnt, nicht absichtlich irgendetwas zerstört habt, trägt bei mündlichen Mietverträgen der Vermieter nahezu alle Risiken.

    Frag mal Herrn Guugel nach "mündlicher mietvertrag" und surfe mal durch die Ergebnisse. Wenn Du das getan hast, wirst Du sicher etwas beruhigter sein. :)

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