Zusatzvereinbarung Mietvertrag für altes renovierungsbedürftiges Haus

  • Hallo, ich bin dabei einen Mietvertrag für mein altes renovierungsbedürftiges Haus abzuschließen! Jetzt geht es darum, dass ich sämtliche Materialkosten für den Umbau/Innenausbau am Haus übernehme und der Mieter die Arbeiten selbst verrichtet. Dafür bekommt er dann noch festgeschriebene 2 Jahre Mietfreiheit. Ist das gesetzlich i. O. wenn wir das in einer Zusatzvereinbarung so festlegen bzw. was gibt es da zu beachten?

    Hier ein kleiner Auszug aus meiner bisher aufgesetzten Vereinbarung:

    "Die Sanierung der Außenwand übernimmt der Vermieter, wobei der Mieter dabei hilft. Der Mieter übernimmt den gesamten Innenausbau (Trockenbau, Elektro- und Heizungsinstallation, Verlegung des Bades ins OG samt Wasser- und Abwasserinstallation,.....) in Absprache mit dem Vermieter. Einen angemessenen hiermit festgeschriebenen Teil der dafür benötigten Zeit bekommet der Mieter in Form von Mieterlass vom Vermieter abgegolten, der wie folgt aussieht:
    Der Mieter zahlt bis Januar 2016 keine monatliche Nettomiete (mietfreie Zeit), sondern nur sämtliche Neben- und Betriebskosten (dazu gehören: siehe §7 Betriebskosten des Mietvertrages) selbst. Bei Mithilfe beim Innenausbau vom Vermieter (der Anteil der Mithilfe liegt ganz im Ermessen des Vermieters) muss dies mit Vorziehen der Mietzahlungen vor Februar 2016 abgegolten werden! Ab spätestens (kommt auf den Anteil der Mithilfe vom Vermieter oder dessen Vater an) Februar 2016 bezahlt der Mieter dann XXX Euro Nettomiete und übernimmt alle anfallenden Neben- und Betriebskosten"

  • Zur Rechtsberatung bemühen Sie sich zu einem Anwalt. Hier ist für Ihr Problem nicht der Ort.
    Ihr Anliegen liegt qualitativ über dem normalen Mietrecht. Die sich aus Ihrem Anliegen ergebenden Rechtsfolgen kann nur ein Fachmann beurteilen.

  • Mein Vorposter hat Recht.

    Zusätzlich hier meine Meinung zu so einem Konstrukt:
    Ich weiß nicht, ob es Eigenleistung des Mieters gegen Mieterlass einfach so gibt. (Wie sieht das wohl steuerrechtlich aus?)

    Man kann (oder muss?) es vielleicht auch so sehen, dass hier der Vermieter eine Leistung (Renovierung/Umbau) vom Mieter einkauft und den Mieter dafür bezahlt (mittels Mietbefreiung). Zudem soll dynamisch etwas von der "Rechnung" des Mieters abgezogen werden (Mietzahlung soll früher einsetzen), wenn der Vermieter bei der eingekauften Leistung mithilft.

    Ich bin da sehr skeptisch. Würde man die Arbeiten von einer Handwerksfirma ausführen lassen, würde das Beauftragungs- und das Abrechnungskonstrukt sicher anders aussehen. Vor allem würde es klar definiert sein, was bei Eurem Konstrukt nicht der Fall ist. Es wird vermutlich eine Menge Geld im Spiel sein und bei Geld hört bekanntlich (fast) jede Freundschaft auf.

    Zur Verdeutlichung (überspitzt):

    • Sanierung übernimmt Vermieter, wobei der Mieter hilft <-- wie ist denn die Hilfe definiert, was erwartet der Vermieter?
    • Mieter übernimmt Innenausbau in Absprache mit Vermieter <-- welche Handgriffe genau soll der Vermieter noch vorher absegnen? Möglicher Dialog später: "Was hast du da gemacht - das Abwasser läuft im Waschbecken nicht ab, wenn nebenan einer duscht!" - "Wieso? War doch abgesprochen, dass wir so ein kleines Rohr nehmen." - "War's nicht!" - "War's wohl!!" 
    • Mithilfe des Vermieters im Ermessen des Vermieters <-- "Ich mach das!" - "Nein, wieso das denn?! Ich bin doch schon dabei."
    • eine vorgezogenen Mietzahlung, die auf die Mithilfe des Vermieters und dessen Vater ankommt <--"Ich hab dir sooo viel geholfen. Her mit der vorzeitigen Miete!" - "Wo hast DU mir denn soviel geholfen???" - "Aber mein Vater war hier!!" - "Wer ist das denn?"

    [Ironie ON]
    Ihr habt eigentlich nur noch vergessen, vorab schon die Anwälte zu benennen, die Euch bei Euren anschließenden Streitigkeiten bzgl. Arbeitsausführung, Bezahlung, Anrechnung von Hilfsleistung des jeweiligen Anderen, usw., vertreten. ;)
    [Ironie OFF]

    Sorry, aber so einen Vertrag würde ich nicht mal mit meinem eigenen Bruder abschließen.

  • Meinen skeptischen Vorprostern schliesse ich mich an.
    Aus dem Vermieterforum weiss ich, dass sowas auch leicht in die Hosen gehen kann, wenn erst mal der MV unterschrieben ist und der Mieter die Arbeitslust verliert.

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