Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Von September bis Dezember 2013 habe ich zusammen mit einer weiteren Person zur Untermiete gewohnt.
Den regulären Hauptmietern wurde nun ein Bescheid über Nachzahlung zu Nebekosten zugestellt, der allerdings nicht den Zeitraum betrifft, in dem wir dort gewohnt haben.
Die Hauptmieter haben sich jetzt im Januar mit dem Vermieter nun geeinigt, die Nebekostenpauschale in der Miete rückwirkend zu erhöhen und zahlen nun 140€ monatlich mehr.
Die Frage ist: dürfen sie diese rückwirkende Erhöhung auch auf unser Untermietsverhältnis anwenden?
Die Argumentation war, dass ja die Nebekostenpauschale, die von uns währende der Mietzeit geazhlt wurde dann sehr wahrscheinlich zu gering gewesen sei und das dann mit der nächsten Abrechnung, die unseren Mietzeitraum abdeckt, in Erscheinung treten würde.
Daher sollen nun auch wir rückwirkend die Differenz der NK nachzahlen, die wir nach der neuen Vereinbarung der Hauptmieter mit dem Vermieter zu wenig gezahlt haben.
Im Untermietvertrag steht dazu wörtlich:
"Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlung/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so gelten die Änderungen auch im Verhältnis der Hauptmieters zum Untermieter".
Meinem Verständnis nach betrifft dies nur Änderungen, die während des Unermietsverhältnisse vereinbart und in Kraft getreten wären, von einer rückwirkenden Regekung ist hier keine Rede.
Weitere Frage: Dürfen die Hauptmieter die von uns an sie gezahlte Kaution zurück halten, bis diese strittigen Punkte, die ausschließlich die zu zahlenden NK betreffen, geklärt sind?
Ansonsten sind keinerlei Schäden oder Mängel aufgetreten, die ein Einbehalten der Kaution rechtfertigen würden.
Vielen Dank für hilfreiche Antworten.