Schimmel und undichte Fenster

  • Hallo,

    ich freue mich, wenn mir jemand einen Tipp zu folgender Situation geben kann:

    Situation 1: Ein Mieter möchte renovieren und rückt dafür die Möbel von den Wänden ab. Hinter den Möbeln entdeckt er große Schimmelflecken. Er informiert seinen Vermieter, dieser beauftragt einen befreundeten Handwerker, sich dieser Sache anzunehmen. Eine Beurteilung steht noch aus. Da es schon öfter Probleme mit Schimmel in diesem Zimmer gab und der Vermieter permanent auf falsches Lüftungsverhalten pocht, möchte der Vermieter nun eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.

    Frage: Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten? Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

    Situation 2: Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen.

    Frage: Wohin wendet er sich? An eine Fenster(bau)firma?

    Vielen, lieben Dank für eure Hilfe.

  • Hallo Frau Holle,

    "Ein Mieter möchte renovieren und rückt dafür die Möbel von den Wänden ab. Hinter den Möbeln entdeckt er große Schimmelflecken. Er informiert seinen Vermieter, dieser beauftragt einen befreundeten Handwerker, sich dieser Sache anzunehmen. Eine Beurteilung steht noch aus. Da es schon öfter Probleme mit Schimmel in diesem Zimmer gab und der Vermieter permanent auf falsches Lüftungsverhalten pocht,"
    - Falsches Heizen und Lüften ist in der Tat häufig Ursache.

    "möchte der Vermieter nun eine Begutachtung durch einen Sachverständigen vornehmen lassen. Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten?"
    - Auftraggeber sollte vorher nachfragen.

    "Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?"
    - Den rechtskräftigen Titel des Amtsgerichts abwarten... Wer die Musik bestellt, der hat sie auch (vorerst) zu bezahlen.

    "Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen."
    - Der Mieter sollte sich zusammen mit dem VM die Schadenstelle ansehen.


  • Frage: Was sollte / dürfte solch ein Gutachten kosten? Wie muss der Mieter vorgehen, um im Falle eines Ergebnisses zu seinen Gunsten nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben?

    Leider darf hier keine Rechtsberatung stattfinden. Ihre Fragestellung lässt das stark vermuten.

    Ich würde keinen teuren Gutachter engagieren, welcher auch nur den Schimmel feststellt.
    Wenn das Möbel direkt an der Wand steht und dazu noch an einer Außenwand ist Schimmelbildung dahinter normal.
    Die Kosten trägt sowieso zuerst der Anschaffer.

    Zimmer renovieren und Möbel einige Zentimeter von der Wand positionieren.

    Zitat

    Im Badezimmer gibt es ein jahrzehntealtes Holzfenster. Eine Dichtung ist quasi nicht mehr vorhanden, es schlägt „Holz auf Holz“. Auf der Seite der Fensteröffnung kommt es im Badezimmer immer wieder zu Schimmelbildung. Zudem tritt Wasser in das Fenster ein. Der Vermieter macht per Ferndiagnose am Telefon dafür ein angebrachtes Fliegengitter verantwortlich, welches die Ablaufvorrichtung des Fensters verstopft. Da der Mieter selbst in Sachen Fenster kein Experte ist, möchte er auch hier von einem Fachmann klären lassen, ob die Anschuldigungen zutreffen.

    Hier gilt das Gleiche wie oben und lüften.

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