30 Jahre

  • Hallo
    meine Oma hat 30 Jahre in einer wohnung gewohnt und geht nun ins Altersheim.Der Mietvertrag ist so geschrieben das in diesem steht das sie 1 Jahr kündigungsfrist hat. Ist das legitim

  • Seit der Mietrechtsreform gilt für Mieter die Frist von 3 Monaten.
    Bitteschön:

    Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Mieter und Vermieter 3 Monate. Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (24:00 Uhr) dem Empfänger zugehen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage sind Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht, sie zählen also bei der Berechnung der Frist nicht mit. (§ 573 c BGB).

    In einem Formularmietvertrag vereinbarte längere Kündigungsfristen gelten für Kündigungen, die nach dem 1. Juni 2005 zugehen nicht mehr. - Siehe nachstehend.

    Ab 1. Juni 2005 gilt eine Neuregelung: Mieter können künftig den Mietvertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen – unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben. Die Neureglung gilt für alle Kündigungen, die nach dem 1. Juni 2005 dem Vermieter zugehen. Mieter, die vor dieser Frist bereits gekündigt haben, und eine längeren Frist beachten müssten, können nach dem 1. Juni 2005 erneut kündigen, dann gilt für diese neue Kündigung die kurze 3-Monatsfrist.

    Aus: Kündigungsfristen und Formalien im Mietrecht

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!