Hallo,
ich kann meinen Vermieter aus guten Gründen nicht sonderlich leiden und bin mit meiner Wohnung (Zimmer in einer WG) unzufrieden. Ich plane, den Mietvertrag zu kündigen.
Das bedeutet, ich werde die nächsten drei Monate wohl Zimmerbesichtigungen bei mir dulden müssen.
Ich gehe davon aus, dass ich das Recht habe, bei diesen dabei zu sein, schließlich wohne ich noch da.
Gerne informiere ich den potentiellen Nachmieter über die Lage. Dabei will ich insbesondere die negativen Aspekte hervorheben. Das sind die schlechte Lage, das unfreundliche Verhalten des Vermieters, dass man sehr schnell wohl unzufrieden sein wird.
Ich gehe davon aus, dass der Vermieter bei den Besichtigungen dabei sein wird.
Nun meine Frage: Darf ich die Wohnung schlechtreden? Ich werde dabei selbstverständlich nicht lügen. Überspitztes Formulieren lasse ich mir aber ungern nehmen.
Der Vermieter ist Jurist und kennt sich daher gut mit dem Gesetz aus. Ich nicht und ich möchte mich ungern gesetzeswidrig verhalten.
Viele Grüße
rhine-neckar