Zeitmietvertrag gültig?

  • Hallo liebe Leute.

    Möchte den Mietvertrag kündigen.

    Wortlaut:

    "Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2012, es läuft auf unbestimmte Zeit."

    Vom Vermieter noch eingefügt: "jedoch mindestens 3 Jahre"

    Bilder im Anhang.

    Frage: Kann ich den Mietvertrag mit der Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen?

  • Hallo guten Tag. Ergänzende Frage:

    Habe heute ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten.

    01.09.2012 - 31.05.2013 = 800 Euro

    Also für 9 Monate muss ich jetzt 800 Euro nachzahlen. Mein Verbrauch ist gering höher wie der vom Vormieter der auch 110 Euro monatlich an Nebenkosten zahlte.

    In meinem ersten Beitrag erwähnte ich das Problem mit dem "Zeitmietvertrag". Ob dieser nun gültig ist oder nicht. Leider wurde mir diese Frage noch nicht beantwortet.

    Da ich jetzt eine so hohe Nachzahlung bekommen habe... Gibt es da irgendwelche Sonderkünigungsrechte oder so?

  • Ich denke schon, dass der Mietvertrag gültig ist. Die Vereinbarung über die Mindestmietdauer betrifft beide Vertragspartner.
    Würde diese Frist nur Sie betreffen, wäre das ungültig.

    Zur Höhe der Nachzahlung kann keine Stellungsnahme abgegeben werden. Die Abrechnung müsste hier eingestellt werden, um sich ein Urteil zu bilden.
    Erfahrungsgemäß zahlt jeder immer zuviel.

  • Hallo guten Tag. Ergänzende Frage:

    Habe heute ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten.

    01.09.2012 - 31.05.2013 = 800 Euro

    Also für 9 Monate muss ich jetzt 800 Euro nachzahlen. Mein Verbrauch ist gering höher wie der vom Vormieter der auch 110 Euro monatlich an Nebenkosten zahlte.

    In meinem ersten Beitrag erwähnte ich das Problem mit dem "Zeitmietvertrag". Ob dieser nun gültig ist oder nicht. Leider wurde mir diese Frage noch nicht beantwortet.

    Da ich jetzt eine so hohe Nachzahlung bekommen habe... Gibt es da irgendwelche Sonderkünigungsrechte oder so?

    Zur Nachzahlung:

    Nutzungszeitraum 1.9.12 - 31.5.13

    8 Monate - davon 6 Heizmonate - wiederum davon 3 extrem kalte und der Mai auch noch nicht wirklich heizfrei.

    Auch wenn der persönliche Verbrauch nur gering höher war, der Verbrauch des ganzen Hauses ist mit entscheidend.

    Sonderkündigungsrecht wegen hoher Nachzahlung gibt es nicht.

    Zum Zeitmietvertrag:

    Ein genaue Antwort darauf kann nur ein Richter geben.

    Meiner laienhaften Meinung nach ist die Vereinbarung nicht wirksam, da das Kreuzchen nicht bei Befristeter Kündigungsausschluss gemacht wurde.

    Habe ich aber schon geschrieben.

    Zitat

    Den anderen habe ich nicht erstellt

    Wer dann? Komisch das der andere Fragesteller exakt den selben Vertrag hat:confused:

  • Habe heute ein Schreiben bekommen in dem ich aufgefordert werde eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten. 01.09.2012 - 31.05.2013 = 800 Euro

    Gibt es da irgendwelche Sonderkünigungsrechte oder so?


    800€ glatt? Tolle Betriebskostenabrechnung. Die müsste man sehen; was erwartest Du hier für eine Antwort??

    Nein, gibbet nicht.

  • Michael.Friese hat den anderen Thread eröffnet. Ich habe in diesem Thread gepostet. Komisch ist das nicht.


    In dem anderen Thread hattest Du Dich ab hier (klick) angehängt. Es wurde dort auch geantwortet (zum Zeitmietvertrag-Problem) und Du hast die Antworten auch erhalten und Dich sogar bedankt. :)

    Zu Deiner Nachzahlung

    Dein Vormieter hatte zwar vielleicht annähernd den gleichen Verbrauch und dieselbe Nebenkostenvorauszahlung, aber welche Nachzahlungen hatte er denn damit?

    Ein anderer Aspekt: In Deinen Nebenkosten wird neben Heizung und Wasser auch nahezu alles andere Mögliche abgerechnet (Steuer, Müll, Versicherungen, etc). Wenn das z.B. ein Haus von Ende der 1960-er Jahre ist, dann kannst Du bei 100m² und 2 Personen locker bei 2500,--€ Nebenkosten im Jahr landen. Da wären Deine 110,-- monatlichen Vorauszahlungen auch etwas wenig.

    Du müsstest dem Vermieter schon vorsätzliche Täuschung bezüglich der zu erwartenden Nebenkosten nachweisen können, um wegen der Nebenkosten den Vertrag anfechten zu können.

    2 Mal editiert, zuletzt von AjaxMH (11. Februar 2014 um 18:51)

  • Ja mir egal dann werde ich halt Miet Nomade.


    Und wegen so einer Antwort zerbreche ich mir Deinen Kopf ...? :eek:

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