Hallo,
ich habe ein Problem bei dem ich mir nicht sicher bin, ob ich Anspruch auf Mietminderung habe.
Ich wohne seit genau einem Jahr in einer Wohnung in der zwar von vorne herein klar war, dass es im Schlafzimmer keine Heizung gibt, jedoch der Vermieter beteuerte hat dass die warme Luft vom Wohnzimmer in das Schlafzimmer über gehen würde und es keine Probleme geben wird.
Ich habe schon nach der ersten Nacht extrem gefroren und auch nach weiteren Nächten in denen ich die Heizung im Wohnzimmer auf vollste Stufe stellte wurde es im Schlafzimmer nicht wärmer. Dies habe ich dann dem Vermieter berichtet und dieser stellte mir einen Ölradiator zur Verfügung. Das war für mich zwar keine wundervolle Lösung (hohe Kosten), aber ich habe mich damit abgefunden. Das ging jetzt also ein Jahr so. Ich habe in der zwischen Zeit nachgefragt ob es denn nicht möglich wäre eine Heizung dort einzubauen, aber er stellt sich aus Kostengründen stur.
Heute schrieb er mir eine Mail in der er sagte dass er nun wegen Eigenbedarf diesen Ölradiator selbst wieder brauche. Ich habe ihm die Situation dann per Telefon geschildert, dass ein Wohnen ohne Heizung im Schlafzimmer nicht möglich ist. Er riet mir in eine Neubauwohnung zu ziehen, da es physikalisch gar nicht möglich wäre dass es kalt ist. Ein Heizungseinbau wäre auch nicht möglich, da er keine Investition machen möchte.
Ich habe auf Die Mietm gelesen, dass "Keine Heizung im Schlafzimmer im Winter" 20% Mitminderung bedeuten würde. Betrifft das auch meinen Fall? Mir ist klar, dass ich vorher schon wusste das keine Heizung drin war aber ich habe mich auf den Vermieter verlassen. Dieser beteuerte ja, dass diese gar nicht nötig wäre weil die warme Luft rüberziehen würde. Im Bad und im Flur ist übrigens auch keine Heizung und die Gasöfen sind schlichtweg so veraltet, dass ich ihn zu Anfang des Winters kommen lassen musste, um diesen Ofen überhaupt erstmal anzuschmeißen.
Vielen Dank!