Hallo Zusammen
Ich habe mittlerweile einiges zu dem Thema gelesen, aber so ganz haben die Szenarien nie zu unserer Situation gepasst:
Erstmal die Fakten:
- Ich wohne in einer 5er WG, alles Studenten.
- Die WG besteht seit 15 Jahren, aber vor einem Jahr hat der ehemalige Vermieter das Haus verkauft.
- Der neue Vermieter ist eine Immobilien GmbH, diese lässt sich durch eine Verwaltungs GmbH vertreten.
- Der Mietvertrag wurde erneuert da die Immobilien GmbH einiges am Haus gemacht hat (unter anderem einen Balkon)
- Wir sind alle (!) Hauptmieter in diesem Vertrag.
- Im Mietvertrag steht ausdrücklich drin, dass es Mieterwechsel gibt, sofern der Vermieter keine einwände hat.
So weit so gut...
Jetzt zum Problem:
Die Verwaltungsfirma möchte nun sobald ein Mieterwechsel stattfindet 100€ für den Nachtrag von uns.
Dies hat natürlich für einige verwirrung gesorgt, da im Mietvertrag zu diesem Thema nur drin steht, dass wir dem Vermieter es erlauben über neue Mieter Auskünfte bei der Schufa etc. anzuforden.
Jetzt die Frage: Darf die Verwaltungsfirma das, oder muss Sie sich nicht das Geld vom Vermieter (der Immo GmbH) holen?