Hallo,
ich habe einen Mietvertrag zum 1.2.2014 geschlossen. Mein Vormieter hat die Schlüssel am 25.01.an die Verwaltung übergeben, am 28.01 habe ich sie erhalten, die Zählerstände wurden an diesem Tag ebenfalls abgelesen und ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt. Nun möchte der Vormieter, dass ich einen ANteil der Miete ab dem 25.1 an ihn zahle, ohne vorherige ABsprache mit mir. Ist das zulässig?
Vormieter will Geld
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Sally219 -
30. Januar 2014 um 22:44 -
Erledigt
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Hallo,
ich habe einen Mietvertrag zum 1.2.2014 geschlossen. Mein Vormieter hat die Schlüssel am 25.01.an die Verwaltung übergeben, am 28.01 habe ich sie erhalten, die Zählerstände wurden an diesem Tag ebenfalls abgelesen und ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt. Nun möchte der Vormieter, dass ich einen ANteil der Miete ab dem 25.1 an ihn zahle, ohne vorherige ABsprache mit mir. Ist das zulässig?
Hallo Sally,
Dein Vertragspartner ist einzig und allein... na, wer wohl? -
Hallo Berny,
ja dessen bin ich mir auch bewusst, aber dadurch, dass er ja eigentlich noch hätte die Wohnung nutzen können, nimmt er sich das Recht. Ich habe verschiedene Rechtsprechungen gelesen und bin demnach sehr verwirrt. Er hat mir jetzt gesagt, er zahle nur 25 Tagessätze. Kann nicht verstehen, dass man so kleinlich sein kann...
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Ja, es gibt auch die kleinen Abzocker.
Ich kann Sie beruhigen. Der Vormieter soll sich an den Vermieter wenden. Sie haben damit nichts aber auch garnichts zu tun.
Wenn es hoch kommt, könnte höchstens der Vermieter Ihnen die Tage noch in Rechnung stellen. Sollte das geschehen, hier nochmal melden. -
dadurch, dass er ja eigentlich noch hätte die Wohnung nutzen können, nimmt er sich das Recht.
Bekommt er aber nicht. Und übrigens, er möchte sich an seinen (früheren) Vertragspartner wenden...:p -
Er hat mir jetzt gesagt, er zahle nur 25 Tagessätze.
Kann er ja tun und dazu noch ein Stück Käse legen. Das ist eine Sache zwischen ihm und dem Vermieter.Andere Sachen fallen mir dazu aber noch ein:
Es kann ja vielleicht sein, dass im Mietvertrag irgendwo steht, dass bei einer früher stattfindenden Wohnungsübergabe der Nachmieter die Nebenkosten schon ab dem Datum der Übernahme übernimmt. Wenn das so ist, dann wird der Vermieter möglicherweise alle Nebenkosten zum 28.01. abrechnen.
Wenn der Vermieter das nicht vorhat, weil meinetwegen der 1.02. fix für alles gilt, er aber die Zählerstände vom 28.01. nicht noch tagesgenau umrechnet, werden zumindest die Verbräuche sowieso schon am 28.01. getrennt. Ob drei Tage Versatz bei Zwischenablesungen wegen Mieterwechsel noch korrekt sind, weiß ich nicht. Wollte es nur erwähnen ...
Warte das erstmal in Ruhe ab, was auf Deiner Nebenkostenabrechnung später steht. Dem Vormieter musst Du gar nichts zahlen.
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Wenn denn der Vormieter überhaupt Anspruch auf anteilige Mietzahlung durch Dich hätte, bestenfalls ab 28.1.
Da er aber keinen Vertrag mit Dir hat/hatte kann er auch keine Forderungen an Dich stellen.
So einfach ist das.
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Es kann ja vielleicht sein, dass im Mietvertrag irgendwo steht, dass bei einer früher stattfindenden Wohnungsübergabe der Nachmieter die Nebenkosten schon ab dem Datum der Übernahme übernimmt. Wenn das so ist, dann wird der Vermieter möglicherweise alle Nebenkosten zum 28.01. abrechnen.
Jaa nee, das mit den Nebenkosten sehe ich auch so: Altmieter bis 27., Neumieter ab 28.01.
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