Nebenkosten Grundsteuer - Berichtigungsveranlagung

  • Hallo zusammen,

    meine Frage bezieht sich auf eine nachträgliche Umlage der Grundsteuer B auf meine Mieter, wenn die Gemeinde mir eine Berichtigungsveranlagung zusendet.

    Folgendes ist passiert:
    Ich bin seit 01.01.2011 Eigentümer eines Hauses, welches ich seitdem vermietet habe. Die Grundsteuer B habe ich jedes Jahr bei den Nebenkosten auf die Mieter umlegen können. Die Immobilie ist nun aufgrund einer Erbangelegenheitsfrage steuerlich neu bewertet worden. Daraufhin habe ich eine Berichtigungsveranlagung der Gemeinde erhalten, in der eine höhere Grundsteuer B ausgewiesen ist, als die die ich bisher gezahlt habe.
    Meine Frage ist, ob ich diese Nachzahlung nachträglich auf den Mieter umlegen kann bzw. meine bisherigen Nebenkostenabrechnungen korrigieren darf.

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  • Daraufhin habe ich eine Berichtigungsveranlagung der Gemeinde erhalten, in der eine höhere Grundsteuer B ausgewiesen ist, als die die ich bisher gezahlt habe.


    Wann hast Du das Schreiben bekommen und welchen Zeitraum "berichtigt" es denn?

  • Wenn man sich diesbzgl. durch's Netz (klick) hangelt, stößt man auf Aussagen wie:

    Ja, der Vermieter darf das, wenn

    • er selbst völlig ahnunglos von den später entstandenen Kosten war oder
    • er wusste, dass noch etwas kommt, und er in der Abrechnungen diese Posten unter Vorbehalt abgerechnet hat.

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