Hallo. Ich bin neu hier und bräuchte mal ein paar Ratschläge. Unser Vermieter hat vor, die Miete zum April hin zu erhöhen. Er begründet dies damit, dass er die Miete an den Mietspiegel anpassen möchte. Soweit, so gut. Als wir vor 2 Jahren hier eingezogen sind, hatte uns der Vermieter gesagt, dass eine Platte der Fußbodenheizung kaputt sei. Da die Miete so günstig war, haben wir uns darauf eingelassen. Nun habe ich im Internet gelesen, dass in so einem Fall, wenn der Vermieter dann die Miete erhöht, wir uns diesen Mangel nicht mehr gefallen lassen müssen und die Miete dann kürzen dürfen, sofern der Vermieter die Platte nicht reparieren will. Wir haben dies dem Vermieter so mitgeteilt, nun bekommen wir die Antwort, dass wir ja bei Einzug uns auf die kaputte Heizung eingelassen haben und wir somit nicht das Recht zur Mietminderung hätten. Außerdem würde die dritte Platte ja den Raum nicht mehr heizen als die beiden anderen Platten, also es würde ja nicht wärmer werden als wenn die beiden anderen Platten voll laufen würden... HÄÄ, warum gibt es dann drei Platten???? Außerdem haben wir das Gefühl, dass trotz vollem Aufdrehen der Nachtspeicherheizung, über die die Platten laufen, es keine 23 Grad im Wohnzimmer hat, welche ja laut Gesetz mindestens erreicht werden müssen. Also was tun??? Es liegt ja auf alle Fälle ein Mangel vor, da die Mindesttemperatur nicht erreicht wird, egal, ob wir nun mit der kaputten Platte eingezogen sind oder nicht. Kennt sich da einer aus??? Über zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar ![]()
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