Guten Tag Liebe Community
Ersteinmal bin ich sehr Dankbar das ich dieses Forum gefunden Habe und Hoffe ein parr Hilfreiche Antworten zu bekommen.
Zum Sachverhalt:
Ich habe letztes Jahr von meinem Neuen Vermieter ( Hauseigentümer hat gewägselt Juli 2013 )
eine Kündigung Erhalten. Ursache war das ich Probleme mit der Zahlung durch das Jobcenter und eine Einträtände Arbeitslosichkeit hatte und dadurch 3 Monatsmieten im Rückstand mich befinde.
Mein Vermieter bot mir an mich zu Unterstützen um Druck beim Jobcenter auszuüben durch eine Förmliche Kündigung.
Seit Aug 2013 würd die Miete nun vom Jobcenter pünklich gezahlt.
Der Vermieter lies mir nach ablauf der Frist nochmals vom Anwalt eine Kündigung Zukommen die auf den 29.11.2013 festgelegt wurde.
Hilfserklärend der Obigen Umstände bis spätestens 28.02.2013 womit er sich ja in der Gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten Befindet. Alles soweit kein Thema da meine Lebensgefärdin und ich ohnehein Umziehen wollen ( Vom Land zurück in die Stadt )
Nun erhielt ich letzte Woche Freitag ein Rückruff meines Vermieters der mir Mitteilte das er die Wohnung zum 1.2 neu Vermietet habe und ich die Wohnung bis dahin zu Verlassen habe. Er Bot mir noch netterweise an die ausstähenden Mieten von insgesampt 1200,- Euro zu erlassen wenn ich ihm die Wohnung in einem Renovierten Zustand ( Gestrichen ) Übergebe.
Ich Tippe nun mal das Kündigungsschreiben hier ab da ich kein Scanner zurzeit habe::
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Sehr geehrter Herr H. ( Mein Name )
Ihr Vermieter, Herr Thomas.T ... Anschrift ... Kassel
haben mich mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Intressen beauftragt. Eine Vollmacht im Orginal ist Beigefügt.
Sie sind Mieter einer Wohnung im Haus S. ( Anschrift ) Die Nettomiete beträgt 210,- Euro / Monatlich , die Nebenkosten betragen 154,- Euro / Monatlich und die Garagenmiete 30,- Euro / Monatlich
Gemäß § 6 des Mietvertrages ist die Miete spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Vorraus zu Zahlen. Die Bankverbindung
wurde ihnen zweimal bekannt gegeben. Zahlungen für die Monate Juli, August und September 2013 sind bei meinem Mandanten nicht Eingegangen. Darüber Hinnaus haben sie die Kaution gemäß § 24 des Mietvertrages i.H.v 175,- Euro ebenfalls bis heute nicht gezahlt.
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Wir Kündigen deshalb Namnes und in Vollmacht unsere Mandanten unter Bezugnahme auf die Beigefügte Orginalvollmacht
das Mietverhältnis über die Wohnung und die Garage mit sofortiger Wirkung wegen Zahlungsverzug und Fordern Sie auf, die Wohnung
und die Garage bis spätestens zum 29.11.2013 zu räumen und im geräumpten und vertragsgemäßen Zustand zu Übergeben.
Höchst vorsorglich erklären wir hilfsweise wegen der genannanten Gründe die ordenliche Kündigung zum 28.02.2014
Eine Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 145 BGB wiederpsrechen wir hiermit.
Höchst vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, das Sie einer ordentlichen Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen können. Dies setzt vorraus, das die Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine Härte Bedeuten würde. Der Wiederspruch bedarf der Schriftform. Er muss gemäß § 574 b, Abs 2 BGB spätestens zwei Monate vor der Beendigung des Mietverhätnisses gegenüber dem Vermieter dort eingehend oder eingehend bei uns Erklärt werden. Wir vordern sie auf den Wiederspruch zu Begründen.
Wir merken allerdings an, dass ein Wiederspruch gemäß § 574, Abs. 1, S.2 BGB dan nicht gegeben ist, wenn ein grund vorliegt, der
den Vermieter zur Außerordenlichen fristlosen Kündigung Berechtigt
Mit Freundlichen Grüßen
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Nun meine Frage:
Darf er mich zum 1.2 Rausschmeisen obwohl er in Kentniss gesetzt ist das mir dan die Obdachlosichkeit droht
dar wir bisher massenhaft bemühungen haben eine Neue Wohnung zu finden aber bisher noch nichs in Drockenen Tüchern ist?
Er hatte mir am Telephon erklert das er die Wohnung zum 1.2 neu Vermietet hätte bereits und ich somit die Wohnung raumen müsse!
Er möchte sich am Mitwoch die Wohnung Anschauen und dan weitere Details zum Auszug Abkleren.
Was kann ich in dieser kurtzen zeit nun tuhen?
Ich habe abselut kein Problem mit dem 28.02 da ich so noch genug zeit habe eine Wohnung zu Finden aber aktuell steht es eher schlecht darum da Wohnraum in Kassel sehr knapp geworden ist.
Auch die Ausstähenden Mieten würde das Jobcenter übernähmen wenn ich vorlagen kann das ich weiterhin in meiner Wohnung wohnen kann dies weis der Vermieter lähnt es aber aus besargten gurnd ab.
Ich hoffe das es hier jemanden gibt der mir Helfen kann da ich am Verzeifeln bin.
Ich bitte auch meine Rechtschreibung zu Entschuldigen aber aktuell liegen meine Nerven echt Blank!
PS: Kurriosweise nent er eine Garage die ich nutzen soll die ich aber noch nie von inen gesehen habe
und die auch kein Bestandteil meines Mietvertrages ist. Diese zieht er aber monatlich mittels Miete ab.
Zur Kaution:
Diese wurde vom Alten vermieter nie eingefordert und steht daher seit begin des Mietvertrages aus.
Lg